Die Freie Evangelische Schule hat an die Kultusministerin geschrieben. Denn sie hat nicht genügend Lehrer, um im Herbst alle Klassen wie geplant eröffnen zu können. Der Grund dafür ist, dass fünf Kollegen zurück an die staatliche Schule sollen.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Möhringen - Das Interesse an den Privaten ist ungebrochen. Seit Jahren steigt die Zahl der Kinder beziehungsweise Eltern, die sich gegen eine staatliche Schule entscheiden. Diesen Trend spürt auch die Freie Evangelische Schule (FES) in Möhringen. Sie hatte in diesem Jahr insgesamt 306 Plätze an der Grund-, Werkreal- und Realschule sowie am beruflichen Gymnasium an neue Schüler zu vergeben. Für diese bekam sie knapp 500 Anmeldungen. Das bedeutet, das etwa 200 Mädchen und Jungen abgewiesen werden mussten. Und es könnten noch mehr werden. Denn die FES hat aktuell nicht genügend Lehrer. Der Grund dafür ist, dass das Regierungspräsidium mehrere Kollegen nicht weiter für den Dienst an der Privatschule beurlauben möchte.

 

Die Grundlage ist Paragraf 11 des Privatschulgesetzes

Zum Hintergrund: Verbeamtete Lehrkräfte im Landesdienst können für bis zu 15 Jahre für die Dienstleistung an Ersatzschulen beurlaubt werden. Die Beurlaubung kann auf Antrag verlängert werden. So steht es in Paragraf 11 des Privatschulgesetzes.

„Diese Vorschrift räumt dem Dienstherrn bei der Entscheidung ein Ermessen ein; hierbei wird das Interesse des Beamten an der Beurlaubung gegenüber dem Interesse des Dienstherrn am Verbleib des Beamten an einer öffentlichen Schule abgewogen“, schreibt Julia Christiansen in einer schriftlichen Stellungnahme. Die Pressereferentin des Regierungspräsidiums Stuttgart erklärt: „Neuanträge auf Beurlaubung in den Privatschuldienst von Lehrkräften, die bereits an einer staatlichen Schule unterrichten, können beispielsweise nicht genehmigt werden, wenn es die personelle Situation an der staatlichen Stammschule der Lehrkraft oder in der Region nicht zulässt.“ Auch Anträge auf erneute Beurlaubung, zum Beispiel nach einer längeren Elternzeit, seien wie Neuanträge zu bewerten. Aus einer über mehrere Jahre zurückliegenden Beurlaubung für den Dienst an einer Privatschule könne kein rechtlicher Anspruch auf eine erneute Beurlaubung abgeleitet werden, so Christiansen.

Im Gegensatz dazu würden Anträge auf Verlängerung einer bestehenden Abordnung in den Privatschuldienst in der Regel genehmigt, und zwar auch über die Höchstdauer von fünfzehn Jahren hinaus. „Dadurch wird den Privatschulen ein hohes Maß an Sicherheit und Kontinuität geboten“, heißt es in der Stellungnahme. Über das sogenannte Listenverfahren würden derzeit Lehrkräfte, die sich um eine Einstellung mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst bewerben und noch nicht unbefristet beim Land beschäftigt seien, nach „sehr großzügigen Regularien“ in den Privatschuldienst beurlaubt.

Eine Zusammenlegung von Klassen kommt nicht in Frage

Auch der FES liegen mittlerweile sämtliche Beurlaubungen für die Kollegen vor, die schon seit mehreren Jahren dort arbeiten. Allerdings haben auch fünf Lehrerinnen eine Ablehnung erhalten. „Drei dieser Kolleginnen waren bisher nur für die FES tätig und wollten nach einer längeren Familienpause wieder zu uns kommen“, schreibt der Geschäftsführer Jens Geiger in einen Brief an Kultusministerin Susanne Eisenmann. Und weiter steht dort: „Nach unserer Auffassung tragen wir wesentlich zur Grundversorgung mit Schulplätzen bei. Zur Sicherstellung dieser Schulplätze benötigen wir unbedingt die Kolleginnen, deren Beurlaubungen nun abgelehnt wurden beziehungsweise denen die Ablehnung angedroht wurde.“

Eine Zusammenlegung von Klassen beziehungsweise ein anderer Klassenteiler sei aufgrund der Größe der Klassenzimmer keine Alternative. „Somit bliebe für uns nur, mindestens eine der geplanten Klassen nicht zu eröffnen und die Schülerinnen und Schüler an die staatlichen Schulen zu verweisen“, schreibt Geiger.

Der Geschäftsführer hatte sich bereits am 10. März an die Kultusministerin gewandt, jedoch keine Antwort erhalten. In seinem aktuellen Brief fordert er Susanne Eisenmann „erneut zur dringenden Überprüfung der Beurlaubungsentscheidung auf“. Bei der Einzelfallprüfung, die bereits in den vergangenen Jahren zugesagt worden sei, müsse die gesamte Schullandschaft betrachtet werden. „Es kann nicht ausschließlich die Unterrichtsversorgung an den staatlichen Schulen ausschlaggebend sein“, so Geiger. Er betont, die Schule sei gesprächsbereit. Und man bittet, im Falle einer negativen Antwort, um eine ausführliche Erläuterung, die er auch betroffenen Eltern zur Verfügung stellen könne.

Regierungspräsidium will keine Empfehlungen geben

Gegenüber der Presse möchte sich das Regierungspräsidium nicht zu den konkreten Fällen an der FES äußern: „Aus rechtlichen Gründen können wir zu einzelnen Personalangelegenheiten keine weiteren Auskünfte geben. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür“, heißt es in der Stellungnahme. Auch die Frage, wie die Möhringer Privatschule verfahren soll, sollte sie die fünf bereits fest eingeplanten Lehrerinnen nicht bekommen, bleibt unbeantwortet. Das Regierungspräsidium könne dazu keine Empfehlung abgeben. Es sei Angelegenheit der Schulleitung, über die weiteren Schritte zu entscheiden und zum Beispiel Ersatzlehrkräfte einzustellen, schreibt die Pressereferentin.

Der Brief der FES an Susanne Eisenmann soll noch beantwortet werden, so wie die Ministerin grundsätzlich auf jedes an sie gerichtete Schreiben reagiere. Aufgrund der aktuell hohen Anfragelast im Kultusministeriums komme es jedoch zu Verzögerungen.