Die Zeichen stehen auf G 9 – auch am Ludwigsburger Goethe Gymnasium. Foto: Armin Weigel/dpa
Das Ludwigsburger Gymnasium wollte einen Schnellläuferzug anbieten – und hatte das auch der Schulaufsicht kommuniziert. Ein Veto kam nicht – doch das änderte sich jetzt. Schulleiter Christof Martin ist enttäuscht und versteht das Nein nicht.
Christof Martin ist Profi genug, als dass er sich möglichen Ärger nicht anmerken lässt. Der Leiter des Ludwigsburger Goethe-Gymnasiums spricht von Enttäuschung. Sollte er wütend über das Nein des Kultusministeriums zum G 8-Sondermodell sein, weiß er seine Emotionen gut zu verbergen. Stattdessen sagt Martin, man respektiere und akzeptiere die Entscheidung der Schulaufsicht.
Das Goethe-Gymnasium hatte einen sogenannten Schnellläuferzug für G 8 geplant. Im Gegensatz zum Modell des Landes sollte am Ludwigsburger Gymnasium eine gesamte Klasse eine Klassenstufe überspringen, ansonsten wäre aber nach G 9 unterrichtet worden. Alle Schüler hätten alle Profile belegen können, die es an der Schule gibt – nach individueller Wahl. Die Schüler hätten die Stufe 6 übersprungen und deshalb schon in Klasse 5 die zweite Fremdsprache gewählt und dann in Klasse 8 individuell das fünfte Hauptfach. Die G 8-Klasse wäre bis zur Kursstufe zusammengeblieben.
Christoph Martin ist enttäuscht über die Entscheidung des Ministeriums. Foto: Simon Granville
Veto des Ministeriums erst jetzt
Die Pläne hatte sich die Schule nicht nur intern von den Gremien absegnen lassen, sondern auch frühzeitig Richtung Stuttgart kommuniziert. Und von dort, betont Martin, habe es kein Veto, sondern positive Signale gegeben.
Von denen die Politik jetzt aber nichts mehr wissen möchte. Nach Paragraf 5 Versetzungsordnung Gymnasien sei es möglich, dass bei überdurchschnittlichen Leistungen, Schüler auf Beschluss der Klassenkonferenz und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Klasse überspringen. „Die Anwendung dieser Regelung ist ausdrücklich Ausnahmefällen vorbehalten“, betont Pressesprecherin Simone Höhn. Ein „kollektives“ Überspringen einer Klasse, gebunden an die Aufnahme in einen solchen Zug zu Beginn von Klasse 5, ohne Einzelfallprüfung wäre nicht verordnungskonform.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen
Christof Martin sieht das anders. „Wir bleiben in der Stundentafel des G 9, die vom Land als Basismodell vorgegeben ist und nicht beantragt werden muss, auch wenn eine Stufe übersprungen wird. Und für die Genehmigung des Überspringens einer Klasse durch einen Schüler ist nie das Land zuständig, sondern immer die jeweilige Schule.“ Zumal man natürlich die Voraussetzung jedes Schülers des Schnellläuferzugs vor dem Überspringen der Klasse individuell geprüft hätte. „Und gegebenenfalls wären Schüler in die G 9-Parallelklasse gekommen.“
Darüber hinaus verweist Martin auf das Marbacher Friedrich-Schiller-Gymnasium. Dort habe man vor 20 Jahren, zu Zeiten von G 9, zwei Motiviertenklassen eingeführt, die kollektiv die achte Klasse übersprungen haben. „Die Rechtslage war keine andere.“ Die Replik aus dem Kultusministerium: Damals hatte das Land ganz offiziell Turbozüge genehmigt, aus denen dann G 8 entstand.
Am Nein aus Stuttgart scheint – aktuell – nicht zu rütteln zu sein. Den Turbozug des Landes will man am Goethe-Gymnasium dennoch nicht anbieten. Stattdessen werde man Schülern individuelle Sonderlösungen anbieten, so Martin. Ein Weg, den auch das Kornwestheimer Ernst-Sigle-Gymnasium gehen möchte. Besonders schnellen und begabten Schüler soll bewusst das Überspringen einer Klassenstufe angeboten werden. In Vaihingen/Enz am Friedrich-Abel-Gymnasium soll es hingegen einen G 8-Zug geben – wie vom Land vorgesehen.