Das Bildungszeitgesetz ist lange Zeit umstritten gewesen. Von Anfang Juli an besteht nun ein Rechtsanspruch darauf. Die Anbieter müssen sich registrieren lassen. Doch der Streit bleibt.

Stuttgart - Die Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen stehen bereit: Mindestens 36 Einrichtungen dürfen mit dem Start des Bildungszeitgesetzes am 1. Juli entsprechende Angebote anbieten, wie das Wirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Organisation seit mindestens zwei Jahren besteht und systematisch Lehrveranstaltungen anbietet. Zudem bräuchten die Anbieter ein anerkanntes Gütesiegel.

 

Beim landesweit zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe gingen insgesamt 136 Anträge ein. Angefangen von den Berufskammern, den Gewerkschaften, den Universitäten, den Volkshochschulen und privaten Weiterbildungsanbietern. Durch das Bildungszeitgesetz können sich Arbeitnehmer bis zu fünf Tage im Jahr für eine Fortbildung freistellen lassen. Diese Fortbildung wird allerdings nur an den ausgewählten Einrichtungen anerkannt.

Die baden-württembergischen Arbeitgeber sehen den Anspruch auf Bildungsurlaub weiterhin kritisch. „Mit dem Bildungsurlaub ist keinem Arbeitslosen, keinem benachteiligten Jugendlichen und auch nicht den An- und Ungelernten in den Betrieben geholfen“, sagte ein Sprecher. Der Verband werde sich nun dafür einsetzen, dass sinnvolle Weiterbildung, die bereits in ganz vielen Betrieben stattfinde, tatsächlich auf die Bildungsurlaubsansprüche angerechnet würden.

Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) hielt dagegen. Mit dem neuen Gesetz würden bereits bestehende Weiterbildungsmöglichkeiten ergänzt. „Wir geben Beschäftigten die Gelegenheit, sich über ihre berufliche Tätigkeit hinaus beruflich oder politisch fortzubilden und damit über den Tellerrand hinaus zu schauen“, sagte der Minister.

DGB-Landeschef Nikolaus Landgraf monierte, dass Auszubildende und Studenten der Dualen Hochschule lediglich fünf Tage Anspruch während der gesamten Ausbildung haben. Die Regelung sieht auch die Möglichkeit einer Bildungszeit für Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten vor.

Eine entsprechende Rechtsverordnung soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Davon profitierten auch die Unternehmen, sagte Landgraf. Sie unterstützten oftmals entsprechende Aktivitäten. Damit werde zugleich das ehrenamtliche Engagement gestärkt und Beschäftigte auf entsprechende Aufgaben vorbereitet.