Privatvergnügen oder wichtige Weiterbildung? Das geplante Gesetz für fünf Tage Bildungsurlaub ist in Baden-Württemberg heftig umstritten. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Theman.

Stuttgart - Für Arbeitnehmer klingt es gut: Fünf freie Tage sollen sie in Baden-Württemberg künftig bekommen, in denen sie sich politisch, ehrenamtlich oder beruflich weiterbilden können. Der Entwurf für das sogenannte Bildungszeitgesetz von Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) ist am Freitag im Kabinett beschlossen worden. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema:

 

Was beinhaltet das Bildungszeitgesetz?

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg sollen einen Rechtsanspruch auf bis zu fünf Tage im Jahr bekommen, an denen sie sich weiterbilden können. Dazu zählt neben der beruflichen auch die politische Weiterbildung - ebenso wie die Qualifikation für ein Ehrenamt.

Was gibt es daran auszusetzen?

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hält den sogenannten Bildungsurlaub für eine „Verschwendung von Zeit und Geld“. Die Arbeitgeber rechnen damit, dass der Bildungsurlaub - würde das Angebot voll ausgeschöpft - die Arbeitskosten um 2,5 Prozent erhöhen würde. Berufliche Weiterbildung ist den Unternehmern zufolge ohnehin selbstverständlich. Andere Formen der Qualifizierung gehören ihrer Einschätzung nach aber ins Private.

Wie reagiert das Wirtschaftsministerium auf die Kritik?

Nils Schmid kommt den Unternehmen nach eigenen Angaben entgegen. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern sollen außen vor bleiben. „Auch eine Überforderungsklausel ist geplant, so dass nur ein gewisser Anteil der Belegschaft zeitgleich freigestellt werden kann“, kündigte er an. Zudem sollen tarifvertragliche Regelungen zur Weiterbildung berücksichtigt werden, so dass sich Beschäftigte unter Umständen nicht mehr die vollen fünf Tage freistellen lassen können.

Wie bewerten Arbeitnehmervertreter das?

Die Gewerkschaften im Land fordern schon lang ein Gesetz zur Freistellung für Weiterbildung. Kritik kommt aber an den geplanten Einschränkungen zugunsten der Arbeitgeber. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich etwa dagegen aus, dass Kleinbetriebe ausgenommen werden sollen. Aus DGB-Sicht gibt es gerade dort Nachholbedarf an Qualifizierung. Zudem pochen die Gewerkschafter etwa darauf, dass auch die allgemeine Weiterbildung in das Gesetz aufgenommen wird.

Wie ist das in anderen Bundesländern geregelt?

Baden-Württemberg ist hier ausnahmsweise nicht Vorreiter - sondern eines der letzten Bundesländer, das einen Bildungsurlaub auf den Weg bringt. Lediglich Bayern, Thüringen und Sachsen sind ebenfalls ohne gesetzliche Regelung.

Wie sähe das für Südwest-Beschäftigte in der Praxis aus?

Nicht der Wohnsitz des Arbeitnehmers ist entscheidend, sondern das Bundesland, in dem er arbeitet. Anspruch hat ein Mitarbeiter erstmals nach zwölf Monaten im Betrieb. Hat er seinen Anspruch zum Ende eines Kalenderjahres nicht voll ausgeschöpft, verfallen die Tage aber.

Wann tritt das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg in Kraft?

Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2015 in Kraft treten.