Stuttgart - Es ist das Ende eines jahrelangen Streits der Sozialpartner mit der Landesregierung. Grün-Schwarz will das Bildungszeitgesetz, das den Arbeitnehmern im Südwesten bis zu fünf Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub pro Jahr gewährt, doch nicht auf neue Füße stellen – auch die Freistellung für politische Bildungsmaßnahmen bleibt erhalten. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) will den Konflikt mit dem Arbeitnehmerlager auch aufgrund der kritischen Wirtschaftslage beilegen.
Überrascht und enttäuscht reagieren nun aber die Arbeitgeber – auch weil die Kehrtwende aus ihrer Sicht ohne Vorwarnung erfolgte. Stets sei man in gegenteiligem Glauben gelassen worden, heißt es. „Die Landesregierung verpasst damit eine große Chance, den versprochenen Bürokratieabbau voranzubringen und die Unternehmen in einer konjunkturell schwierigen Zeit zu entlasten“, sagt der Geschäftsführer Politik und Bildung der Arbeitgeber Baden-Württemberg, Stefan Küpper. Im Koalitionsvertrag hätten die Regierungsparteien die Ausrichtung des Gesetzes auf die Erfordernisse der Digitalisierung versprochen. Dass die Landesregierung diese Zusage nicht einhalten wolle, sei irritierend. Die Wirtschaft stehe angesichts der Transformation durch die Digitalisierung oder die Elektromobilität vor großen Herausforderungen in der Weiterbildung. „Es wäre töricht, das Gesetz nicht an diese Anforderungen anzupassen.“
Evaluationsbericht deckt mangelnden Bekanntheitsgrad auf
Gegen massiven Widerstand von Gewerkschaften und Oppositionsparteien hatte Hoffmeister-Kraut nach dem Regierungswechsel 2016 die Novellierung in Angriff genommen. Auf vielen Konferenzen schlug der CDU-Politikerin Protest entgegen. Mitte März 2019 legte sie einen Evaluationsbericht vor. Demnach ist das Bildungszeitgesetz lediglich jedem dritten Anspruchsberechtigten bekannt.
Aus Arbeitgebersicht hat der Bericht den geringen Nutzen des Gesetzes belegt. Daraus müsse die Regierung Konsequenzen ziehen, etwa indem die Anwendungszwecke strikt auf die Anforderungen der Transformation ausgerichtet werden. Zwingend sei, dass betriebliche Weiterbildung, die die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter sichere, vom Arbeitgeber auf die Freistellungstage angerechnet werden könne, verlangt Küpper. Auch die Umsetzungsvorschriften müssten vereinfacht werden. Und die Arbeitgeber bleiben dabei, dass „die politische Weiterbildung komplett aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gestrichen“ wird. Dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Kosten nicht den Betrieben über bezahlte Freistellungen „aufgehalst“ werden dürften.
Der DGB traut der Wende noch nicht so richtig
Aus Gewerkschaftssicht kommt das Gesetz gut an. Es habe sich als Instrument zur beruflichen Weiterqualifizierung bewährt und stärkte die Demokratie, so DGB-Landeschef Martin Kunzmann. Alle drei Säulen – die berufliche, die politische Bildung und die Ehrenamtsqualifizierung – hätten ihre Berechtigung. Beim DGB will man jedoch nicht zu früh bejubeln, dass diese drei Säulen erhalten bleiben sollen. Vielmehr käme es nun auf die genaue weitere Ausgestaltung an, heißt es vorsichtig. Bisher hat Hoffmeister-Kraut den Kurswechsel auch nur vage bestätigt. „Wir werden zeitnah in der Koalition ausloten, wie wir das Bildungszeitgesetz im Detail noch verbessern können“, hieß es lediglich mit Bezug auf die praktischen Mängel, die der Evaluationsbericht aufgezeigt hätte. In den Nebenabreden zum Koalitionsvertrag war 2016 fixiert worden: „(...) werden wir die Novellierung so ausgestalten, dass bei betriebsbezogenen Fortbildungen weiterhin der volle Anspruch an Freistellungen besteht. Bei Fortbildungen ohne betrieblichen Bezug werden bis zu zwei Urlaubstage mit den Freistellungen verrechnet.“ Diese Vereinbarung versteht man heute im Wirtschaftsministerium nur noch als eine Option, die nun aber ungenutzt bleibt.
Offenkundig gibt es größere Baustellen
Angesichts des Abschwungs und der Sorgen der Beschäftigten um ihren Job, so die aktuelle Einschätzung der Ministerin, würde eine Abschaffung des Gesetzes nicht in die Zeit passen. Man dürfe nicht den Eindruck erwecken, dass Weiterbildung der Regierung unwichtig sei. Zudem gebe es derzeit größere Handlungsbedarfe in der Wirtschaftspolitik. Der Eindruck, dass die Grünen die Umkehr ausgelöst hätten, wird strikt zurückgewiesen – vielmehr sei die CDU nach einer unideologischen Abwägung auf den Koalitionspartner zugegangen. Dabei, so heißt es bei den Arbeitgebern, habe die Landtagsfraktion und deren Furcht vor weiteren Wählerverlusten eine maßgebliche Rolle gespielt.