Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Zwar gestehen die Arbeitgeber, dass sie im Gesetz selbst sehr wohl ihre Vorstellungen eingebracht hätten. Aber in puncto Ehrenamt sei „unseren Einschätzungen in keiner Weise Rechnung getragen worden“, zürnt Küpper. „Man hat hinten herum sogar noch einen draufgesetzt.“ Denn erstens erlaube die Verordnung auch die bezahlte Freistellung eines Arbeitnehmers, um sich in der „allgemeinen Weiterbildung“ zu qualifizieren. Zweitens habe Minister Schmid zwar recht, wenn er die Förderung eines „Tauchkurses vor Mallorca“ ausschließe – dies gelte aber nicht für die Fortbildung des Tauchtrainers, der im Rahmen der deutsch-spanischen Gewerkschaftswoche einen Kurs „Zusammenhalten in Grenzsituationen“ anbiete, spottet Küpper.

 

Großes Interesse bei den Bildungsträgern

Während die Qualifizierung zum Ehrenamt noch Fahrt aufnehmen muss, berichten Leni Breymaier (Verdi) und andere Landesvorsitzende im DGB schon von einer regen Seminartätigkeit infolge des Gesetzes. Konkrete Zahlen gibt es nicht – ebenso wenig vom Wirtschaftsministerium. „Angaben zu den Beschäftigten, die von der Bildungszeit Gebrauch machen, können wir derzeit nicht machen“, sagt dessen Sprecherin. Dies werde erst im Rahmen einer Evaluation möglich sein. Dazu sehe das Gesetz einen „Erfahrungszeitraum“ von vier Jahren vor. Seitens der Bildungseinrichtungen sei das Interesse groß. Zum 4. Februar waren 386 Bildungsträger nach dem Gesetz anerkannt.

Speziell die IG Metall hat ihr Angebot an Fortbildungskursen für die Mitglieder verstärkt. Sie gibt auch die schärfste Warnung ab: „Wer hier das Schnitzmesser anlegt, anstatt das Gesetz weiterzuentwickeln“, sagt Bezirksleiter Roman Zitzelsberger, „der wird den Widerstand der Gewerkschaften ernten.“ Viel lieber sähe man im DGB einige Korrekturen: Breymaier fordert zum Beispiel, dass es für Beschäftigte in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten keine Einschränkungen mehr geben dürfe. Übertragungen des Anspruchs ins Folgejahr müssten möglich sein – und alle Auszubildende sowie Dual Studierende müssten gleichgestellt werden, indem sie jedes Jahr neu die Bildungszeit beantragen dürfen.