Monatelang liefen die Arbeitgeberverbände Sturm gegen die Pläne - nun ist die Diskussion über den Bildungsurlaub in der Schlussphase. Es geht um fünf Tage im Jahr, die Arbeitnehmer zur Weiterbildung bekommen sollen. Doch noch immer ist nicht jeder zufrieden.

Stuttgart - Bildungsurlaub ist nach Ansicht von Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) ein wichtiges Instrument gegen den Fachkräftemangel. Das geplante Gesetz sei ein weiterer Baustein zur langfristigen Sicherung des Standorts Baden-Württemberg. „Denn dafür brauchen wir nicht nur gut ausgebildete Fachkräfte, wir brauchen auch Fachkräfte, die leistungsfähig bleiben“, sagte Schmid am Donnerstag im Stuttgarter Landtag. Arbeitnehmer sollen künftig einen Rechtsanspruch haben, sich von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn an bis zu fünf Tagen pro Jahr für die Teilnahme an einer Weiterbildung freistellen zu lassen. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten.

 

Dazu zählt neben der beruflichen auch die politische Weiterbildung - ebenso wie die Qualifikation für ein Ehrenamt. Kritik an dem Vorhaben kam von der Opposition.

Darum geht es beim Bildungszeitgesetz

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke warf Grün-Rot Klientelpolitik zugunsten der Gewerkschaft Verdi vor: „Deren Vorsitzende Leni Breymaier braucht einen Tätigkeitsnachweis, damit die Gewerkschaftsmitglieder weiterhin Beiträge zahlen und die hauptamtlichen Funktionäre weiter davon leben können.“ Der CDU-Abgeordnete Claus Paal sprach von einem wirtschaftsfeindlichen Gesetz. Dies führe zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen.

Die Grünen-Abgeordnete Andrea Lindlohr betonte: „Viele Beschäftigte sind hochgradig daran interessiert, ihr Wissen zu mehren.“ Die Arbeitgeber waren gegen den Bildungsurlaub zunächst Sturm gelaufen, hatten aber eine weitere Entschärfung begrüßt. Ihre grundsätzliche Skepsis blieb aber bestehen.

Der BWHT hält das Gesetz weiterhin für überflüssig

Schmid trug der Kritik mit Ausnahmen für einzelne Betriebe Rechnung. Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sollen demnach außen vor bleiben. Hinzu kommt beispielsweise auch eine Überforderungsklausel, so dass nur ein gewisser Anteil der Belegschaft zeitgleich freigestellt werden kann. Ein Sprecher der Arbeitgeber betonte, es sei wichtig, dass die Weiterbildung, die in den Betrieben stattfinde, auch auf den Bildungsurlaub angerechnet werde.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hält das Gesetz weiterhin für überflüssig. Fünf Tage bezahlte Weiterbildung, das entspreche 2,5 Prozent Steigerung der Betriebskosten. Größter Kritikpunkt des BWHT ist laut Mitteilung, dass kein Bezug zur Tätigkeit des Mitarbeiters im Betrieb vorgesehen ist. Der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags, Peter Kulitz, sagte: „Gesetzlich zu regeln, was in unserem Bundesland hervorragend funktioniert, ist absurd.“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) monierte an dem Gesetz, dass Beschäftigte an Schulen und Hochschulen Bildungszeit nur in der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit in Anspruch nehmen können. DGB-Landeschef Nikolaus Landgraf meinte:. „Das Bildungszeitgesetz ist ein großer Erfolg der Gewerkschaften.“