Die Justiz sollte bei Tatsachenbehauptungen nicht zu großzügig sein. Behauptungen der Umwelthilfe sind juristisch wasserdicht, aber fragwürdig, meint unser Korrespondent Markus Grabitz.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Die Umwelthilfe und ihr Chef Jürgen Resch verdienen Respekt. Sie legen vielfach den Finger zu Recht in Wunden. Die Organisation hat sich zu einem Fürsprecher von Werten entwickelt, die sonst keine Lobby haben: Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Und gerade im Dieselskandal lässt Resch die Kommunikationsstäbe von mächtigen, weltweit erfolgreichen deutschen Herstellern regelmäßig alt aussehen. Doch zunehmend überzieht Resch. Sowohl bei den Tönen, die er anschlägt, die immer wieder anmaßend klingen, als auch in der Sache. Etwa, wenn er deutsche Autohersteller pauschal des Betrugs und der Schummelei bei Grenzwerten und Verbrauch bezichtigt. So warf er auch BMW vor einigen Monaten vor, beim 3er eine illegale Abschalteinrichtung installiert zu haben. Die Pressemitteilung dazu war in anklagendem Ton mit der Zeile „Dieselgate erreicht BMW“ überschrieben. Wochen später allerdings wurde BMW in der Sache durch das Kraftfahrt-Bundesamt entlastet: „Es konnten keine unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt werden.“ Trotz nachträglichem Freispruch: Der Schaden für den Autobauer durch die an den Haaren herbeigezogene Behauptung der DUH dürfte erheblich gewesen sein. Zu Recht fragt der Hersteller: Wer hat hier Verbrauchertäuschung betrieben? Auch die Verbraucher müssen sich fragen: Ist Resch wirklich der unbestechliche Anwalt von Natur und Verbrauchern?

 

Juristisch wasserdicht, trotzdem fragwürdig

Diese Fragen stellen sich auch beim „Biotüten-Urteil“. Juristisch ist es sicher wasserdicht. Vor dem Hintergrund der falschen Behauptungen gegen BMW ist es aber höchst fragwürdig. Statt es dahingestellt sein zu lassen, ob eine Tatsachenbehauptung richtig ist, wie es das Gericht getan hat, ist es an der Zeit, deutlich genauer hinzuschauen, wie belastbar manche Aussagen der DUH sind. Wie kann es sein, dass die DUH nicht die Verantwortung dafür tragen muss, wenn sie mit einer wackeligen, wenn nicht gar falschen Tatsachenbehauptung eine Kampagne anzettelt, die Mittelständlern massiven Schaden zufügt? Das Urteil wird Folgen haben: Resch dürfte beim nächsten Mal umso kräftiger hinlangen. Er (und seine Anwälte) können darauf vertrauen, dass an seine Aussagen, wenn es hart auf hart kommt, nicht so strenge Maßstäbe angelegt werden wie etwa an die von Zeitungen oder der Stiftung Warentest.