Als Reaktion auf den Nachbarschaftsstreit bringt die Stadt neuen Bebauungsplan auf den Weg. Denn für die Stadt hat das Teehaus eine herausragende Bedeutung.

Die Stadt will als Folge des Streits um die Außenbewirtschaftung des Teehauses den seit 1968 geltenden Bebauungsplan für ein Teilgebiet des Weißenburgparks ändern. Ziel ist, „die historisch gewachsene Nutzung“ von Teehaus und Marmorsaal zu sichern. Bereits an diesem Dienstag soll der Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan abgesegnet werden. Reinhard Otter (Grüne) hatte sich zuvor im Bezirksbeirat Süd beeindruckt von der Geschwindigkeit gezeigt, mit der die Stadtverwaltung die Satzungsänderung jetzt auf den Weg gebracht hat.

 

Hintergrund ist ein mit harten juristischen Bandagen geführter Konflikt zwischen einem Anwohner des Weißenburgparks und der Stadt über die Rechtmäßigkeit des gastronomischen Betriebs im und um das Teehaus. Der Anwohner stört sich vor allem am sommerlichen Außenbetrieb, der früher bis 23 Uhr erlaubt war.

Für die Stadt hat das Teehaus eine herausragende Bedeutung

Inzwischen wurde zwar ein Kompromiss mit Bewirtschaftungsende um 22 Uhr und einer Begrenzung auf maximal 190 Gäste im Außenbereich des Teehauses gefunden, so dass der Betrieb vorerst weiterlaufen kann. Doch weil die Auseinandersetzung zugleich offengelegt hatte, dass das historische Teehaus und der Marmorsaal und damit auch die Gastronomie im bisher geltenden Bebauungsplan baurechtlich gar nicht abgesichert war, war klar, dass diesbezüglich gehandelt werden muss.

In der Beschlussvorlage zur Satzungsänderung heißt es nun: „Der Erhalt und die Sicherung der Gebäude mit der etablierten Nutzung ist aus Gründen der Baukultur, der Denkmalpflege sowie aufgrund der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Belange von Freizeit und Erholung von herausragender Bedeutung.“ Mit dem neuen Bebauungsplan soll zudem gewährleistet werden, dass auch „künftige Entwicklungen – wie zum Beispiel kleinere bauliche Ergänzungen oder temporäre Veranstaltungen“, ermöglicht werden können.

Die Bebauungsplanänderung betrifft nur ein 0,9 Hektar kleines Areal rund um das Teehaus. Der darüber hinaus liegende Park bleibt baurechtlich unangetastet. Da auch im aktuellen Flächennutzungsplan der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans lediglich als Grünfläche ausgewiesen ist, müsse, so das Stadtplanungsamt, allerdings geprüft werden, ob auch der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden muss. Zudem sei zunächst ein Artenschutzgutachten für das Areal notwendig, wie im Bezirksbeirat der zuständige städtische Stadtplaner Valentin Döring erklärt. Bis der neue Bebauungsplan tatsächlich gilt, könnten, so Döring, „zwei bis drei Jahre vergehen“.

Die Öffnungszeiten sollen später geregelt werden

Nicht geregelt werden auch im künftigen Bebauungsplan die Öffnungszeiten des Teehauses. „Das ist dann Sache des Ordnungsamtes“, so Döring. In der nun vorgelegten Beschlussvorlage heißt es dazu lediglich: „Umfang und Dimension der gastronomisch nutzbaren Außenfläche wird im weiteren Verfahren geprüft.“