Bizarrer Streit in Leonberg Dem Jazzclub droht das endgültige Aus

Frithjof Gänger ist verzweifelt: Seinem Jazzclub in Leonberg droht das Aus. Foto: Simon Granville

Wegen einer 45 Jahre alten Teilungserklärung: Ein Anwohnerpaar scheint seinen verbissenen Kampf gegen eine kleine wie feine Kulturstätte in Leonberg zu gewinnen.

Leonberg: Thomas K. Slotwinski (slo)

Wenn an diesem Samstag der Swingsänger Knebo Guttenberger mit seiner Band im Leonberger Jazzclub auftritt, dürfte dies das letzte Konzert in dem Musikkeller im Leo 2000 sein. Laut einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts ist die Nutzung des Untergeschosses in dem Wohn- und Geschäftskomplex unzulässig.

 

Seine Hoffnung, diese Entscheidung vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen, muss der Jazzclub-Vorsitzende Frithjof Gänger begraben. Eine Fachanwältin hat dem Verein dringend davon abgeraten, den Gang zur höchsten rechtlichen Instanz zu wagen.

Räume sind ideal für einen Club

Der Fall ist so bizarr wie simpel: Als Profimusiker ist Gänger in der deutschen Jazzszene gut vernetzt. Seit fünf Jahren gewinnt er mit seinem Club europäische Größen für Auftritte in Leonberg. Jazzfreunde aus der ganzen Region kommen, um gestandene Musiker wie Klaus Graf, Herbert Wachter, Werner Acker, Rainer Scheithauer und Peter Lehel sowie viele Talente live zu erleben.

Nach einer längeren Odyssee durch mehrere Veranstaltungsorte schien vor drei Jahren ein passendes Domizil gefunden: Kellerräume im Leo 2000, in denen zuvor viele Jahre lang eine Tanzschule war. Eine kleine Bühne, Theke, Sitzecken und Platz für 100 Gäste. Ideal für einen Club.

Nur ein Anwohnerpaar ist dagegen

In seiner Euphorie erwarb Frithjof Gänger den Keller, die Nachbarschaft hatte nichts dagegen. Die Eigentümerversammlung sprach sich mit übergroßer Mehrheit für den Jazzclub im Haus aus. Außer einem Eigentümerpaar. Die Eheleute beließen es nicht bei verbaler Ablehnung, sondern beschritten den Rechtsweg. Dabei berufen sie sich auf die 45 Jahre alte Teilungserklärung, eine Art Zweckbestimmung für das Grundbuchamt. In der werden die Räume, in denen heute der Jazzclub ist, als „Laden“ und „Lager“ bezeichnet. Die Räume, so argumentiert das Nachbarpaar, würden also zweckentfremdet.

Stuttgart kassiert Leonberger Urteil

Das Leonberger Amtsgericht schloss sich im November 2020 weitgehend der Sichtweise des Jazzclubs an: In der Teilungserklärung sei lediglich festgelegt, dass die Räumlichkeiten „nicht zu Wohnzwecken“ genutzt werden dürften. Darüber hinaus sei geregelt, dass jeder Eigentümer berechtigt sei, „sein Sondereigentum nach Belieben zu nutzen“.

Das Klägerpaar bemühte die nächsthöhere Instanz, das Landgericht in Stuttgart. Das erklärte im Dezember 2021, dass durch die in der Teilungserklärung verwendete Formulierung Laden und Lager „weitgehend ganz konkrete Nutzungen“ genannt werden. Der Stuttgarter Richter kassierte das Leonberger Urteil – ohne Revision zuzulassen.

Anwältin warnt vor Gang vor den Bundesgerichtshof

Zum Jahreswechsel fasste Frithjof Gänger neuen Mut: Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte über die Stuttgarter Entscheidung neu befinden. Würden doch die meisten Einheiten im Leo 2000 nicht als Laden oder Lager genutzt, argumentierte sein Anwalt Andreas Soergel. Würde also für die Räume des Jazzclubs die Nutzbestimmung „Laden/Lager“ durchgesetzt, so sagte Soergel im Februar, hätte dies „für eine große Anzahl an Eigentümern erhebliche Auswirkungen. Die Entscheidung hat Bedeutung für die komplette Hausgemeinschaft“.

Um aber sicher zu gehen, bat der Jazzclub eine ausgewiesene Expertin um ihre Einschätzung: die Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof Maria Hauger aus Karlsruhe. Deren Empfehlung ist für die Musikfreunde niederschmetternd: Hauger rät von „der Durchführung eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens“ ab. Selbst ein falsches Berufungsurteil könne „nicht in jedem Fall erfolgreich mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden“. Ein Aufrollen des Falles müsse „eine grundsätzliche Bedeutung oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung haben“.

Für BGH-Urteil ist grundsätzliche Bedeutung nötig

Im Klartext: Damit sich der große BGH damit beschäftigt, ist der Leonberger Fall zu klein. Unabhängig davon führt die Gutachterin auf zehn Seiten etliche juristische Teilaspekte an, die im Zweifelsfall gegen das Anliegen des Jazzclubs sprechen könnten. Zudem: Ein Verfahren am BGH ist teuer. Im Fall eines Misserfolges blieben die Kosten am Jazzclub hängen.

Frithjof Gänger hat die Hoffnung auf einen juristischen Erfolg aufgegeben: „Ich bin unendlich enttäuscht.“ Seinen Optimismus hat er trotzdem behalten. „Vielleicht gibt es ja doch noch eine ungenutzte Halle für uns.“

Konzert am Samstag ins Rathaus verlegt

Wie verbissen die Gegenseite vorgeht, zeigt sich aktuell daran, dass das Anwohnerpaar versucht hat, das Konzert an diesem Samstag mit juristischen Mitteln zu verhindern. Der Anwalt der Eheleute droht mit „Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“.

Oberbürgermeister Martin-Georg Cohn (SPD), der schon Gast beim Jazzclub war, will es nicht soweit kommen lassen: Er hat das Rathaus-Foyer als Alternativstandort für den Auftritt angeboten. Um Konzertsaalatmosphäre zu erzeugen, wurde kurzfristig der Leonberger Beleuchter „Sound & Light“ engagiert. Gänger hat gerne angenommen.

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