Keine Spontankäufe
„Wer weiß, was er will und sich vorher genau informiert, kann tatsächlich von den Angeboten profitieren“, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Insbesondere im Bereich Unterhaltungselektronik werden zum Teil hohe Rabatte gewährt. Spielzeug, Spielekonsolen und Computerspiele werden oft zehn bis 30 Prozent günstiger angeboten. Wichtig dabei ist, nur das zu kaufen, was man wirklich braucht – und die Preisentwicklung dieser Produkte schon vor dem Black Friday genau im Blick zu behalten. Spontankäufe sollte man dagegen vermeiden, denn sie münden selten in echten Schnäppchen.
Angebote genau prüfen
Waren, die ohnehin gut verkauft werden, sinken laut Angaben der Stiftung Warentest eher selten im Preis. Mitunter würden so Auslaufmodelle oder Ladenhüter abverkauft. Schnäppchenjäger sollten daher die Angebote genau prüfen. Zumal manche Händler den gewährten Rabatt größer aussehen lassen, als er eigentlich ist, indem sie den Preis einfach in Relation zur unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers setzen. Diese ist aber selten der Preis, zu dem die Waren auch an normalen Handelstagen angeboten werden. Experten empfehlen daher, Preisvergleichsportale wie Idealo.de, Billiger.de oder Guenstiger.de zu nutzen, um die üblichen Marktpreise zu sehen.
Keinen Druck machen lassen
Manche Händler arbeiten auch mit billigen Marketingtricks, um die Verbraucher zu Spontankäufen zu verleiten – vor allem im Internet: Sie setzen sehr kurze Angebotsfristen oder versuchen mit ablaufenden Uhren Druck auf die Interessenten aufzubauen. Beliebt ist auch die Angabe, wie viele Produkte angeblich noch auf Lager sind. Steht dort eine niedrige Zahl, lassen sich Online-Shopper zum schnellen Kauf verleiten. Verbraucherschützer warnen jedoch davor, sich auf diese Weise zu unüberlegten Käufen drängen zu lassen. Wer es doch getan hat und sich anschließend darüber ärgert, sollte versuchen, die Bestellung noch vor dem Versand zu stornieren – viele Online-Händler bieten diese Möglichkeit an.
Umtauschrecht nutzen
Bei Internetbestellungen gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die 14-tägige Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Ware beim Empfänger ankommt. Das gekaufte Produkt kann dann ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückgeschickt werden, dieser muss den Kaufpreis erstatten. Für die Versandkosten muss allerdings der Verbraucher aufkommen. Wichtig zu wissen: Dieses Widerrufsrecht gilt nur für den Versandhandel. „Hat man Waren in einem Laden gekauft, kann man sie nicht einfach zurückgeben“, sagt Christian Kotz, Rechtsanwalt aus Kreuztal bei Siegen. Mitunter gewähren aber auch stationäre Einzelhändler ihren Kunden Umtauschrechte – allerdings aus Kulanz. Hier ist dann meistens auf dem Kassenbon eine Bestätigung aufgedruckt. Preisreduzierte Produkte, wie sie am Black Friday häufig über den Ladentisch wandern, können von diesem Kulanzangebot jedoch ausgenommen sein. Wichtig ist es daher, nachzufragen, welche Regelung im Einzelfall gilt. Außerdem müssen die Händler bei einem solchen freiwilligen Umtausch auch kein Geld zurückerstatten, sondern können auf den Tausch gegen andere Waren bestehen oder einen Gutschein ausstellen.
Keinem Betrug aufsitzen
Den allgemeinen Kaufrausch nutzen mitunter auch falsche Online-Shops und Betrüger für ihre kriminellen Aktivitäten. Deren gängige Masche: Sie locken die Schnäppchenjäger mit besonders günstigen Angeboten in ihren Online-Shop, verlangen den Kaufpreis per Vorkasse – und verschicken das bestellte Produkt nie. Findet man auf Internet-Marktplätzen ein unrealistisch günstiges Angebot, ist daher besondere Vorsicht geboten. Im Zweifel sollte man dann lieber die Finger von der Ware lassen. Hinweise auf einen gefälschten Shop sind unter anderem holpriges Deutsch, ein fehlendes Impressum oder nicht genannte Geschäftsbedingungen. Siegel wie „Trusted Shop“ dagegen bieten den Käufern Sicherheit.
Per Rechnung bezahlen
Auf der sicheren Seite ist stets, wer erst die Ware in der Hand hält und dann bezahlt. Bei Online-Käufen sollte man daher möglichst per Rechnung bezahlen. Auch die Lastschrift ist eine gute Bezahlmethode – hier kann man die Zahlung nämlich bis zu sechs Wochen widerrufen und bekommt sein Geld zurück auf das Girokonto gebucht, falls die bestellte Ware nicht ankommt. Kreditkartenkäufe sind zwar grundsätzlich auch sicher. Im Fall der Fälle sein Geld zurück zu bekommen ist aber durchaus kompliziert. Grundsätzlich absehen sollte man von der Bezahlung per Vorkasse, raten Verbraucherschützer – und zwar auch in völlig seriösen Online-Shops, in denen man schon häufig bestellt hat. Der Grund: Das Geld ist erst einmal weg – und wenn man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist es recht aufwendig zu prüfen, ob der Händler es auch wirklich zurückerstattet hat. Einfacher ist es da, zurückgeschickte Ware einfach von der Rechnung abzuziehen.
Wo der Black Friday überhaupt herkommt
Der Black Friday kommt ursprünglich aus den USA und findet dort immer am Tag nach Thanksgiving, dem amerikanischen Erntedankfest statt. Seine Premiere feierte der „Black Friday“ im Jahr 1961. Eine Theorie besagt, die Händler hätten so viel Umsatz gemacht, dass ihre Hände vom Zählen der Dollarnoten ganz schwarz („black“) gewesen seien. Einer anderen Theorie zufolge, strömten so viele Verbraucher in die Innenstadt, dass die Polizei die Menschenmenge dort nur noch als schwarze Masse wahrnahm.
Dass es den Black Friday auch in Deutschland gibt, ist Apple zu verdanken – das Unternehmen hat den Rabatt-Tag nämlich nach Deutschland importiert: 2006 schwächelte der Absatz des iPods, und Apple lud für den 24. November 2006 zu einem eintägigen Shopping-Event ein.