Lokales: Christine Bilger (ceb)

Zwischen knapp vier und etwas mehr als fünf Jahren bewegen sich die Haft- beziehungsweise Jugendstrafen für die Heranwachsenden - für diejenigen, die in die Massenschlägerei verwickelt waren, aber vermutlich nicht zu den Haupttätern gehören. Die Richterin machte immer wieder deutlich: "Das ist das, was wir nach dem aktuellen Stand sagen können. Wir haben ein Mosaikbild, bei dem noch viele Steinchen fehlen. Deswegen kann das Urteil am Ende anders ausfallen", sagte sie. Die Angeklagten hätten die Möglichkeit, durch Geständnisse das Bild zu ergänzen. Zum weiteren Vorgehen sagte die Richterin, dass für die Geständigen das Verfahren abgetrennt werden könnte. Sie müssten dann nicht das gesamte Mordverfahren absitzen, sondern könnten bald mit einem Urteil rechnen.

 

Für diejenigen, die mit Haftstrafen zwischen drei und vier Jahren zu rechnen haben, könnte das die baldige Freiheit bedeuten, da sie schon seit knapp zwei Jahren in Haft sitzen. Im Jugendstrafrecht ist es möglich, entlassen zu werden, wenn sieben Zwölftel der Haftzeit verbüßt sind.

Das Verständigung soll die Verfahren verkürzen

Die von der Richterin vorgetragene Einschätzung war das Ergebnis mehrerer Gespräche zwischen Richtern, Staatsanwalt und Verteidigern. Seit dem vergangenen Herbst hatten die Anwälte darauf gedrungen, eine solche Verständigung anzustreben, wie sie die Strafprozessordnung vorsieht. Das Gesetz regelt dieses Vorgehen, um die Verfahren zu verkürzen. Mit allzu viel Bewegung rechneten die Anwälte jedoch nicht, als sie am Mittwoch den Saal verließen. "Da war kein Schnäppchen dabei", sagte einer von ihnen. Da die mutmaßlichen Bandenmitglieder mit Repressalien rechnen, sind sie nicht sonderlich motiviert zu reden. Erst vor wenigen Wochen war einer von ihnen, der gestehen wollte, auf dem Weg in den Gerichtssaal geschlagen worden - danach schwieg er.