Nach dem Blauen Brief aus Brüssel gilt es für die Stadt Stuttgart nun geeignete Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung zu entwickeln. Sonst drohen empfindliche Strafen.

Stuttgart/Brüssel - Auch nach dem blauen Brief aus Brüssel hat die Stadt Stuttgart noch ausreichend Zeit, um die Feinstaubwerte in den Griff zu bekommen. Zwar muss die Bundesregierung, die stets Ansprechpartner der EU-Kommission bei Vertragsverletzungsverfahren ist, bis Ende Januar auf das Mahnschreiben antworten. Doch gibt es im Gegensatz dazu keine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Brüsseler Behörde die nächsten Schritte einleiten muss.

 

Theoretisch ist noch eine dritte Mahnwelle denkbar

Theoretisch ist auch noch eine dritte Mahnwelle denkbar, ehe die EU-Kommissionm entscheidet, ob der Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt wird. Und ein solches Verfahren dauert im Normalfall mindestens ein Jahr, in dessen Verlauf die EU-Kommission ihre Klage jederzeit zurückziehen könnte, falls Stuttgart erst dann neue Maßnahmen im Kampf gegen die Feinstaubbelastung beschließen sollte. Der Behörde zufolge werden 95 Prozent der Vertragsverletzungsverfahren einvernehmlich im Dialog beigelegt. Der Gang vor den EuGH, der bei einer Verurteilung zu hohen Strafzahlungen führen kann, bildet die Ausnahme.

Ein Beispiel: Schon vor Jahren hat die Brüsseler Kommission Deutschland ermahnt, da in einigen bayerischen Gemeinden Ortsansässige bevorzugt Bauplätze erhalten – ein vermeintlicher Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Hier wird nach Angaben der Bundesregierung seit längerer Zeit „auf Arbeitsebene“ einvernehmlich eine Lösung gesucht, während das Vertragsverletzungsverfahren ruht. Als Gegenbeispiel darf das Verfahren wegen des aus Brüsseler Sicht unrechtmäßig in Mercedes-Fahrzeuge eingefüllte Kältemittel gelten, wo nicht einmal zwei Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Umweltschutzrichtlinie der Gang vor Gericht ansteht. Den Verstoß gegen die Feinstaub-Richtlinie von 2008 sieht ein EU-Diplomat daher in einer Zwischenkategorie: „Deutschland muss das ernst nehmen, aber es ist kein so grundsätzlicher Fall wie der politisch aufgeladene Streit um Daimlers Kältemittel.“

In 17 der 28 EU-Staaten hohe Werte gemessen

Zumal sich Stuttgart und damit Deutschland wegen des Feinstaub-Vergehens in großer Gesellschaft befinden. In 17 von 28 EU-Staaten werden an den Messpunkten diverser Großstädte dauerhaft zu hohe Werte gemessen. Elf Regierungen haben bereits den zweiten blauen Brief erhalten – zusammen mit der deutschen zuletzt jene aus Österreich und der Slowakei wegen der Feinstaubbelastung in Graz beziehungsweise Bratislava und drei weiteren slowakischen Städten. Auch in Belgiens Hauptstadt Brüssel, im portugiesischen Lissabon, im rumänischen Bukarest sowie in Ungarns Metropole Budapest werden die Grenzwerte seit dem Referenzjahr 2005 überschritten. Auch Bulgarien, Griechenland, Lettland und Spanien stehen kurz davor, deshalb verklagt zu werden. Bis zum 25. November wurden in Stuttgart an 61 Tagen die zulässigen Feinstaubwerte überschritten – zulässig ist dies aber an maximal 35 Tagen.

Stuttgart muss nun Gegenmaßnahmen ergreifen

„Nachdem die EU-Kommission 2011 bereits eine Fristverlängerung gewährt hat, wollen wir nun wissen, ob ausreichende Gegenmaßnahmen getroffen werden“, sagte EU-Sprecher Enrico Brivio der StZ. „Das könnte etwa ein konkreter Fahrplan mit einem Zieldatum sein, bis wann die Luftverschmutzung zurückgeführt wird.“ Heißt: Die Feinstaubbelastung muss nicht sofort unter den zulässigen Grenzwert sinken, um Strafzahlungen zu vermeiden. „Es ist ja logisch“, so Brivio, „dass dies nicht von einem Tag auf den anderen zu machen ist.“