Das Landgericht Stuttgart überprüft, ob gegen einen 54-jährigen Mötzinger die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden muss. Für die Tötung seiner Mutter saß er 13 Jahre in Haft.

Stuttgart/Mötzingen - Nach fast vier Monaten bewegt sich der Prozess um nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen einen 54-jährigen Mann aus Mötzingen, der im Jahr 2007 seine Mutter erschlagen und zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, so langsam auf die Zielgerade zu. Der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann erklärte, dass am übernächsten Prozesstag am 23. Februar voraussichtlich die Plädoyers gehalten werden sollen, das Urteil soll am 8. März verkündet werden.