Im November war in einem Ludwigsburger Lokal ein Streit eskaliert. Jetzt müssen sich deshalb zwei Männer wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten.

Ludwigsburg - Versuchter Totschlag oder doch ein Fall von Notwehr? Sicher scheint nur, dass es am Abend des 5. November 2019 in einem Ludwigsburger Lokal zu einem handfesten Streit zwischen zwei Gruppen gekommen ist, in dessen Folge zwei Mal mit einem Messer auf einen 49-Jährigen eingestochen wurde. Seit Montag müssen sich zwei Angeklagte – Vater und Sohn – vor einer Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts dafür verantworten.

 

Der jüngere Angeklagte – der 24-Jährige, der am betreffenden Abend mit dem Messer zugestochen haben soll – befindet sich seither in Untersuchungshaft. Um zu erklären, warum er sich bei der Eröffnung des Verfahrens am Montag nicht selbst zu den Vorwürfen der Anklage äußern wollte, sondern seinen Verteidiger eine Schilderung verlesen ließ, griff er zu Floskeln wie „Ich möchte keinen belasten, denn wir kennen uns alle gut“ oder „Grundsätzlich sind wir alle befreundet“. Was weder er noch sein Anwalt sagen wollten: Warum wurde gestritten? Was hat das vorgeblich freundschaftliche Verhältnis beendet?

„Eine unbegreifliche Wut“

Stattdessen ließen beide Angeklagten – auf der 50 Jahre alte mit angeklagte Vater, wollte nicht selbst aussagen – erklären, dass ihnen völlig unbegreiflich sei, warum der Mann, der später schwer verletzt im Krankenhaus operiert werden musste, an jenem Abend so furchtbar aggressiv gewesen war: „Er war völlig außer sich“, berichten beide Angeklagte. In seiner Wut sei der 49-Jährige auf einen Freund losgegangen. Als jedoch der Vater diesen Streit schlichten und die Kontrahenten auseinanderbringen wollte, sei er plötzlich selbst zum Opfer von dessen Aggression geworden.

In seinem Zorn habe der Mann nach einem schweren Aschenbecher gegriffen und versucht, mit diesem den Vater zu schlagen. „Ich bin auch jetzt noch davon überzeugt, dass er meinen Vater damit schwer verletzt hätte“, ließ der 24 Jahre alte Hauptangeklagte erklären.

Stich sollte Schulter treffen

Um das zu verhindern, habe er den Streitenden zunächst mit einem Taschenmesser mit geöffneter Klinge gedroht. Auf zwei Beteiligte habe das auch den gewünschten Eindruck gemacht, sie hätten daraufhin das Lokal verlassen. Nicht aber das spätere Opfer. Das habe seine Drohungen und Beleidigungen fortgesetzt. Sogar noch, als er mit dem Messer zugestochen habe. „Ich wollte ihn nur in die Schulter treffen“, sagt der 24-Jährige: „Ich wollte meinem Vater helfen, das war Notwehr.“ Laut medizinischem Gutachten jedoch hatte der 49-Jährige schwere Verletzungen im Brustkorb.

Er habe die Stiche zunächst gar nicht gespürt, sagte auch das Opfer. Er sei aber nicht der Angreifer gewesen. Im Gegenteil. Der 50-Jährige sei in Begleitung von vier Personen im Lokal aufgetaucht, das habe er als Bedrohung empfunden. Er bestätigte zwar, dass es zu einem Streit kam, verwahrte sich aber gegen den Vorwurf, er sei mit einem Aschenbecher auf den 50 Jahre alten Angeklagten losgegangen.

Nach Aussage des Opfers, waren die Hauptakteure im Streit an jenem Abend jedoch tatsächlich er selbst und der 50-Jährige. Der Angeklagte habe ihn gebeten ein Immobiliengeschäft zu vermitteln. Als dieses aber gescheitert sei, habe er ihm die Schuld daran gegeben. Das Verfahren wird am kommenden Montag fortgesetzt.