Karl Lauterbach will die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. Worum geht es?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. Das gehe aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor, über den das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag) berichtet. „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“, heiße es darin.

 

Mit dem Änderungsantrag setzt Lauterbach eine Bestimmung aus dem Koalitionsvertrag von SPD. Grünen und FDP aus 2021 um. „Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich“, heißt es darin.

„Versteckte Diskriminierung darf es nicht geben“

Mit der geplanten Gesetzesänderung solle die Bundesärztekammer verpflichtet werden, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben“, sagte Lauterbach dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens sei.

Nach der maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“.

Nach dem Entwurf des Änderungsantrags werde nunmehr vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden darf, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die Bundesärztekammer habe nach dem für den 1. April geplanten Inkrafttreten der Gesetzesänderung vier Monate Zeit, im Einvernehmen mit dem staatlichen Paul-Ehrlich-Institut eine neue Richtlinie auszuarbeiten.