Der mutmaßliche Täter der Messerattacke an einer Esslinger Grundschule am Freitag ist im Gefängnis. Auch zur Tatwaffe machte die Polizei am Samstag neue Angaben.

Digital Desk: Robert Korell (rko)

Der 24-Jährige, der am Freitag in Stuttgart festgenommen wurde, ist mutmaßlich der Täter, der am Freitagmorgen ein Kind und eine Frau auf dem Gelände einer Esslinger Grundschule mit einem Messer verletzte. Wie die Polizei am Samstag bekannt gab, ist der Mann mittlerweile in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdelikts laufen weiter auf Hochtouren. Bei der Kriminalpolizei Esslingen bildete man eine 13-köpfige Ermittlungsgruppe, um die genauen Umstände der Tat festzustellen, meldete ein Sprecher.

 

Wie bereits berichtet, konnte der 24-Jährige am Freitagabend nach einem Hinweis aus der Bevölkerung im Stuttgarter Stadtteil Uhlbach widerstandslos festgenommen werden.

Küchenmesser sichergestellt

Bereits wenige Stunden nach dem Angriff konnte die Polizei in der Esslinger Innenstadt ein Küchenmesser sicherstellen. Dabei handelt es sich laut Polizei um die Waffe, die der Mann am Morgen eingesetzt hat. Dem aktuellen Stand der Ermittlungen zufolge soll der Täter weder das Mädchen, noch die Betreuerin vor dem Angriff gekannt haben. In der gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft wird vermeldet, dass der Täter zunächst das Mädchen attackiert haben soll und „durch das couragierte Einschreiten der Betreuerin in die Flucht geschlagen werden konnte.“ Auch die Frau erlitt dabei schwere Schnittverletzungen.

Zum Motiv der Tat dauern die Ermittlungen zur Stunde noch an, ein politisch motivierter Hintergrund wird von der Polizei jedoch ausgeschlossen. Eine mögliche psychische Erkrankung des Täters werde dagegen gutachterlich überprüft. Der in Deutschland geborene, niederländische Staatsangehörige ist vor der Tat nicht straffällig geworden. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, nachdem er die Tat gestanden hatte und ein Haftrichter am Amtsgericht Stuttgart den fälligen Haftbefehl erließ.