Am Montagnachmittag sind die Polizei und Rettungskräfte zu einer Wohnung in Esslingen gerufen worden. Dort fanden die Ermittler eine leblose Frau und ihren schwer verletzten Mann. Die Polizei geht von einem Femizid aus.

Region: Corinna Meinke (com)

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen ermitteln gegen einen 72-jährigen Deutschen, der im Verdacht steht, am Montag seine gleichaltrige Ehefrau in Esslingen getötet zu haben. Es könnte sich demnach um einen Femizid handeln.

 

Es handle sich vermutlich um eine Bluttat infolge eines Familienzwists, erklärte der Polizeisprecher Gerhard Jaudas vom Polizeipräsidium Reutlingen. So hätten Angehörige am Montagnachmittag gegen 15.20 Uhr über Notruf Streitigkeiten an der Anschrift der Eltern in Esslingen gemeldet.

Die Rede ist von einer Bedrohung der Frau

Bei dem Notruf war auch von einer Bedrohung der Ehefrau die Rede, genaue Einzelheiten zum Hergang sind laut Polizei allerdings noch nicht bekannt. Beim Eintreffen in der Wohnung fanden die alarmierten Einsatzkräfte die leblose Ehefrau sowie ihren schwer verletzten Ehemann vor. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod der 72-jährigen Frau feststellen.

Der Ehemann, der lebensgefährliche Verletzungen aufwies, wurde von den Rettungskräften zunächst in der Wohnung versorgt und dann in eine Klinik gebracht. Nach Erkenntnissen der Polizei befinde sich der Mann weiterhin in Lebensgefahr.

Nach ersten Ermittlungen geht die Polizei von einer Tat des Ehemannes aus, Hinweise auf eine Beteiligung Dritter lägen derzeit keine vor. Die Ermittler konnten ein Messer als mutmaßliche Tatwaffe sicherstellen.

Auch am Dienstag sind die kriminalpolizeilichen Ermittlungen mit der Spurensicherung und der Befragung möglicher Zeugen weitergegangen, von denen sich die Polizei Erkenntnisse zum Ablauf des schrecklichen Geschehens sowie zu den Hintergründen und dem Tatmotiv erhofft.

Vermutlich wird bald eine Obduktion der getöteten Frau angeordnet werden. Die Wohnung ist als Tatort beschlagnahmt. Da es sich um keine öffentlich wirksame Tat handelt, gibt die Polizei aus Rücksicht auf Angehörige keine Auskunft darüber, wo sich die Wohnung befindet.