Unter Schächten versteht man die Schlachtung eines Tieres ohne vorheriger Betäubung: Mit einem Schnitt am unteren Hals werden Blutgefäße sowie Speise- und Luftröhre durchtrennt. Das Ziel ist dabei, dass das Tier vollständig ausblutet. Das Schächten wird vor allem im Islam und im Judentum praktiziert, da der Verzehr von Tierblut in diesen Religionen verboten ist. Beide Religionen lehnen das vorherige Betäuben der Tiere ab. Tierschützer prangern vor allem an, dass die Tiere bei vollem Bewusstsein einen minutenlangen Todeskampf durchlebten, während sie ausbluten. Befürworter sagen dagegen, dass bei korrekter Ausführung das Tier schnell ausblutet. Durch den schlagartigen Abfall des Blutdrucks werde das Gehirn des Tieres nicht mehr mit Sauerstoff versorgt, es werde schnell bewusstlos und spüre dann keine Schmerzen mehr.

 

Das sagt das Gesetz

In Deutschland verbietet das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzschlachtverordnung grundsätzlich, ein Tier ohne Betäubung zu schlachten. Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen jedoch möglich. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren „zwingend vorschreibt“, können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten beantragen. Dieses muss von einer fachkundigen Person in einem zugelassen Schlachtbetrieb durchgeführt werden, das Veterinäramt muss den Vorgang überwachen. Nach Auskunft des Landratsamtes gibt es seit vielen Jahren keine Anträge mehr im Kreis Böblingen. Zudem darf Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren eingeführt werden.