Bluttat in Remseck 48-Jähriger muss wegen Totschlags sieben Jahre hinter Gitter
Rechtlich hat die Bluttat vom 20. März in Remseck (Kreis Ludwigsburg) mit dem Urteil gegen den Ehemann ein Ende. Doch die Folgen für die Angehörigen sind nicht absehbar.
Rechtlich hat die Bluttat vom 20. März in Remseck (Kreis Ludwigsburg) mit dem Urteil gegen den Ehemann ein Ende. Doch die Folgen für die Angehörigen sind nicht absehbar.
Wenige Augenblicke hat ein 48-jähriger Neckargröninger am frühen Morgen des 20. März gebraucht, um seine gleichaltrige Ehefrau mit einem Küchenmesser so schwer zu verletzen, dass sie noch vor Eintreffen des Notarztes starb. Wenige Minuten dauerte die Verlesung des Urteils am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht. Doch die überlebenden Angehörigen, darunter zwei Söhne im Teenageralter, dürften lange Zeit an den Folgen der furchtbaren Tat zu tragen haben.
Bei Prozessbeginn hatte die Anklage gegen den gelernten Raumausstatter noch auf Mord gelautet. Die Staatsanwältin ging damals davon aus, dass der Mann, der wegen der Trennungsabsicht seiner Frau seit mehreren Tagen auf der Couch übernachtet hatte, das gemeinsame Schlafzimmer bereits mit einem Messer in der Hand und mit Tötungsabsicht betreten hatte, während seine Frau noch schlief, und sah damit das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Doch das bestätigte sich nicht.
Über viele Jahre habe die insgesamt 16 Jahre dauernde Ehe gut funktioniert, fasste der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen zusammen. Gemeinsam mit den Söhnen habe man viel unternommen, Freunde besucht und viel Zeit im Garten verbracht. Dann jedoch habe man sich auseinandergelebt, die Frau habe sich zunehmend eingeengt gefühlt und von übersteigerter Eifersucht und Kontrolle ihres Mannes gesprochen.
Der Angeklagte hingegen habe seine Abende häufig im Bistro verbracht. Auf den Trennungswunsch seiner Frau habe er zunächst gefasst reagiert, sich auch mit dem Verkauf des Ferienhauses und des Autos einverstanden erklärt und eine neue Wohnung gesucht. Die Tage vor der Bluttat seien jedoch „zunehmend konflikthaft gewesen“, so Richter Tormählen weiter. Beim Angeklagten hätten sich vermehrt Zukunftsängste, existenzielle Sorgen und psychische Auffälligkeiten gezeigt.
Dass es dann zu der Bluttat kam, erklärte der psychologische Gutachter mit einem „plötzlichen aggressiven Impulsdurchbruch“ und verminderter Steuerungsfähigkeit des Angeklagten. Während die Staatsanwältin zu Prozessbeginn davon ausgegangen war, dass er seine wehrlose Ehefrau bereits mit Tötungsabsicht aufgesucht und im Schlaf überrascht hatte, schilderte der Mann, er habe seine Arbeitskleidung aus dem Schlafzimmer holen wollen und sei dabei mit seiner Frau, die er als „genervt und unfreundlich“ wahrgenommen habe, in einen kurzen verbalen Streit geraten. Im Affekt, so der Gutachter, habe er dann ein Küchenmesser geholt und auf seine überraschte Ehefrau eingestochen, die ihn noch gefragt habe: „Spinnst du jetzt?“. Daran konnte sich der Angeklagte noch verschwommen erinnern.
Für die Version des Angeklagten spricht aus Sicht des Gerichts außer den erheblichen Abwehrverletzungen der Frau und „einer Vielzahl von Gegenständen auf dem Ehebett“ auch „der abrupte impulshafte Tatablauf eines Angeklagten, der als sonst ruhig, zurückhaltend und zu Kompromissen fähig“ beschrieben worden sei. Mehr als 25 Stich- und Schnittverletzungen wies der Körper der Ehefrau auf, die, wie Gutachter feststellten, offenbar mit großer Wucht ausgeführt wurden. „Die Geschädigte leistete massive Gegenwehr, die wegen des Überraschungsmoments vergeblich war“, formulierte es der Vorsitzende Richter. Niedere Beweggründe – wie etwa: „Wenn ich sie nicht mehr haben kann, soll sie keiner haben“ – seien nicht erkennbar gewesen, vielmehr habe es sich um eine Verzweiflungstat aus innerer Ausweglosigkeit gehandelt.
Der Angeklagte habe zweifelsfrei gewusst, dass seine Ehefrau die Attacke nicht überleben würde, so der Vorsitzende Richter weiter. Doch habe ihm in diesem Moment „das Bewusstsein gefehlt, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausnutzte“. Damit fehle auch das Mordmerkmal der Heimtücke. Hinzu komme, dass er sich nach der Bluttat selbst habe töten wollen. „Er stach sich selbst mehrere Male wuchtig linksseitig in die Brust“, beschrieb es Richter Tormählen.
Besonders tragisch: Die beiden Söhne im Teenageralter wurden von den Schreien der Mutter wach, der ältere kam daraufhin ins Schlafzimmer gelaufen. Seine Mutter forderte ihn noch auf, den Notarzt zu rufen; der konnte der Frau allerdings nicht mehr helfen. Das Leben des Ehemannes hingegen wurde auf der Intensivstation gerettet, doch ist er seitdem auf eine Dialyse angewiesen, und seine eigene Lebenserwartung ist durch die Verletzung nach Einschätzung einer Gutachterin erheblich verkürzt.
Das war einer der Gründe dafür, dass der Totschlag mit lediglich sieben Jahren Gefängnis bestraft wurde und damit laut Gericht in einem Strafrahmen blieb, der eher für minder schwere Fälle des Totschlags gelte. „Die Haftstrafe trifft ihn wegen der verkürzten Lebenserwartung härter als andere“, so der Vorsitzende Richter. Strafmindernd hätten sich zudem ausgewirkt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei, am Tatort sofort gestanden habe und dass ihm Verzweiflung und Reue anzumerken gewesen seien. Strafverschärfend hingegen, dass die Tat in Anwesenheit beider Söhne stattgefunden habe, dass der Angeklagte seiner Ehefrau massive Verletzungen noch zu Lebzeiten zugefügt habe und dass es sich um einen massiven Gewaltausbruch gehandelt habe, der „weit über das erforderliche Maß“ hinausgegangen sei.
Der 48-Jährige nahm das Urteil ohne erkennbare Regung hin. Vor dem Verhandlungssaal waren hingegen nach dem Urteilsspruch etliche bedrückte Gesichter zu sehen.