Das Landgericht Heilbronn verurteilt einen Mann, der in Sachsenheim seine Frau mit zwölf Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat. Der 53-Jährige muss zwölf Jahr hinter Gitter. Die Frau hatte sich scheiden lassen wollen.
Es war der traurige Höhepunkt einer jahrzehntelangen von Gewalt geprägten Ehe. Am 17. Juli des vergangenen Jahres stach ein 53-jähriger Mann vor dem Bahnhof in Sachsenheim mit einem Küchenmesser, das er mit einem Klebeband unter der Hose verborgen hatte, zwölfmal auf seine drei Jahre jüngere Ehefrau ein, als diese ihm endgültig klar gemacht hatte, dass sie sich von ihm scheiden lassen wollte.
Die Frau erlitt schwerste Verletzungen an Brust, Lunge und Bauch und verlor das Endglied des linken Zeigefingers, der amputiert werden musste. Während ihres fünfmonatigen Krankenhausaufenthaltes musste sie einmal reanimiert werden. Der Fall hatte nicht nur in Sachsenheim große Bestürzung ausgelöst.
Verteidigung plädiert auf Totschlag
Nach sechs Verhandlungstagen hat das Landgericht Heilbronn nunmehr das Urteil gegen den 53-Jährigen gesprochen: Es schickte ihn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zwölf Jahren in Haft. Damit blieb es unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatte, aber deutlich über dem Schlussantrag der Verteidigung, die auf versuchten Totschlag und einen erweiterten Suizid plädiert hatte, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Der Angeklagte hatte sich nach dem durch Passanten gestörten Angriff auf seine Frau selbst in den Hals gestochen, konnte aber gerettet werden, da er keines der großen Blutgefäße getroffen hatte.
Die Eskalation der Gewalt hatte sich in den Tagen zuvor angedeutet: Am 9. Juli, acht Tage vor der Tat, hatte die Frau die Polizei alarmiert, nachdem der Mann ihr einen prall gefüllten Rucksack gegen den Kopf geschlagen und sie am Hals gepackt hatte. Die Beamten hatten dem 53-Jährigen einen Wohnungsverweis ausgesprochen, das Ordnungsamt fügte zudem ein Annäherungsverbot bis zum 24. Juli hinzu. Nach Ansicht des Gerichts fasste der Angeklagte spätestens am 16. Juli den Entschluss, seine Frau, mit der er Anfang 2024 vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet war, zu töten. Eine Sozialarbeiterin hatte ihm klar gemacht hatte, dass der Wohnungsverweis deutlich länger dauern würde und dies durchaus der Beginn einer Trennung sein könne.
Heimtückische Tat
Keinen Zweifel hatte die Schwurgerichtskammer, dass der 53-Jährige heimtückisch gehandelt hatte. „Dass die Frau permanent in latenter Angst lebte, steht der Heimtücke nicht entgegen. Sie war in diesem Moment arg- und wehrlos“, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch. Dafür sprach, dass sich der Mann ihr ungehindert nähern und neben sie auf eine Bank setzen konnte, sie habe ihn nicht als Angreifer eingeschätzt. „Zeugen haben zudem bestätigt, die beiden würden den Eindruck eines vertrauten Paares machen“, führte Liebisch weiter aus.
Keinen Zweifel hatten die Richter, dass der Angeklagte voll schuldfähig war. Er sei nur alkoholbedingt enthemmt gewesen, was zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sei. Ebenso habe für ihn gesprochen, dass es eine Verzweiflungstat mit erweitertem Suizid gewesen sei, er keine Vorstrafen gehabt und sehr früh ein Geständnis abgelegt habe. Gegen ihn habe aber die Schwere der Verletzungen, die konkrete Lebensgefahr der Frau und die brutale Vorgehensweise mitten in der Öffentlichkeit gesprochen.
Richter wünscht der Frau „Zuversicht“
Richter Liebisch nahm sich Zeit, Täter und Opfer direkt anzusprechen. Dem Mann machte er klar, dass er großes Glück gehabt habe, dass seine Frau überlebt habe. „Sonst wäre lebenslänglich unausweichlich gewesen.“ Und in Richtung der Frau sandte er gute Wünsche: „Es ist toll, dass Sie es trotz der schweren Verletzungen und der Folgen geschafft haben, sich wieder ins Leben zu kämpfen. Ich wünsche Ihnen Kraft und Zuversicht, dass es noch besser wird.“