Die in der Verfassung verbrieften Grundrechte gelten nicht nur für Deutsche auf deutschem Boden, urteilt des Bundesverfassungsgericht. Ohne Spionage geht es aber auch nicht, kommentiert Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Die Weltraumtheorie ist nunmehr endgültig perdu. Ihre Schlussfolgerungen waren so abenteuerlich, wie sie heißt. Sie reklamierte für den Bundesnachrichtendienst, dass die von ihm betriebene Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland sich gewissermaßen in einem rechtsfreien Raum bewege. Da diese Kommunikation via Satelliten übertragen werde, welche sich im All und damit nicht in der Sphäre des Grundgesetzes bewegten, sei auch der deutsche Auslandsgeheimdienst von dessen Rechtsprinzipien unbehelligt. Diese Lesart hat das Bundesverfassungsgericht jetzt mit dicken roten Strichen durchkreuzt und zu einer unzulässigen Fiktion erklärt.