Bochumer Kriminologen erkennen ein großes „Dunkelfeld“ von polizeilichen Übergriffen speziell bei Großveranstaltungen. Massive Bedenken gegen die Erhebung meldet der Vorsitzende der baden-württembergischen Polizeigewerkschaft an.

Bochum - Kriminologen der Ruhr-Universität Bochum haben einen ersten Zwischenbericht ihres noch bis 2020 laufenden Forschungsprojekts zur rechtswidrigen Polizeigewalt vorgelegt. Aus ihrer Sicht lässt die Auswertung von 3375 Berichten Betroffener eine große Häufigkeit körperlicher Verletzungen erkennen – 71 Prozent der Befragten schildern dies. Zu 19 Prozent ist von schweren Verletzungen die Rede. Zudem zeige sich ein „erhebliches Dunkelfeld“, das jährlich mindestens 10 000 mutmaßliche Gewalttaten durch Polizisten umfasse. Denn in 86 Prozent der benannten Vorfälle sei kein Strafverfahren durchgeführt wurde, die Fälle seien also nicht in die Statistik eingegangen. Zudem sei in lediglich sieben Prozent der angezeigten Fälle Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt worden.

 

Besonders viele Übergriffe bei Demonstrationen

Zum Verdacht, dass Polizisten auch mit falschen Anschuldigungen konfrontiert werden könnten, sagt der Forschungsleiter Tobias Singelnstein: „Eher haben wir eine große Zurückhaltung und Furcht der Befragten erlebt.“ Besonders oft kommt es demnach zu körperlichen Übergriffen von Polizisten bei Demonstrationen und politischen Aktionen (55 Prozent der Fälle) sowie im Umfeld von Fußballspielen und weiteren Großveranstaltungen (25 Prozent) – ansonsten bei Kontroll- oder privaten Konfliktsituationen.

Gemeint sind Stöße und Schläge, aber auch hartes Anfassen, Tritte oder Fixierungen. Gewaltanwendungen in Fahrzeugen oder Räumlichkeiten der Polizei machten immerhin noch 20 Prozent aus, heißt es. In den meisten Fällen kam der Antwortanalyse zufolge schnell zur Gewalt: 54 Prozent der Befragten berichteten, dass es vom ersten Kontakt bis zur Gewaltausübung unter zwei Minuten gedauert habe. Mehr als zehn Minuten habe es sehr selten gedauert.

Die Teilnehmer der nicht repräsentativen Studie sind zu 72 Prozent männlich und relativ jung, weil zur Zeit des Vorfalls im Schnitt 26 Jahre alt. Zudem sie sie gebildet: Zu 71 Prozent haben sie die Fach- oder Hochschulreife. Lediglich 16 Prozent haben einen Migrationshintergrund.

Der baden-württembergische Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer, äußert „erhebliche Zweifel“ am Vorgehen der Autoren. In der Studie werde bekannt, keine juristische Überprüfung behaupteter Polizeigewalt vorgenommen zu haben, sagte er unserer Zeitung. Sämtliche „Opfer“ hätten sich selbst als solche definiert; ihre Schilderungen hielten keiner Überprüfung stand. „Die ,Studie’ weckt in wissenschaftlich fragwürdiger Weise den Eindruck, dass die Polizei in hohem Maße rechtswidrig handelt – dafür gibt es keinerlei Belege“, betont Kusterer, der auch DPolG-Bundesvize ist. Sein tägliches Erleben lasse ihn trotz einer kritischen Sicht auf die Kollegen zu einem anderen Urteil kommen.

„Der Erkenntniswert für die Polizei ist überschaubar“

Der Erkenntniswert für die Polizei sei daher „überschaubar“ – wenn es ein signifikantes Dunkelfeld geben würde, sei es durch die Studie nicht erhellt. Ob Polizeimaßnahmen rechtswidrig seien, könnten sich in einem Rechtsstaat nicht diejenigen aussuchen, die davon betroffen seien. Eine unabhängige Justiz prüfe polizeiliches Vorgehen und entscheide darüber, ob dies im Rahmen gesetzlicher Befugnisse erfolgt sei. „Hierbei passieren gelegentlich Fehler, die durch die Instrumente des Rechtsstaates korrigiert werden können“, erläutert Kusterer. „In vielen Fällen geschieht dies übrigens durch die Polizei selbst, wenn sie solche Dinge feststellt.“

Wenn Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaften wegen mangelnden Tatverdachts erfolgten, was in den meisten Fällen die Begründung sei, bedeute dies, „dass Polizeikräfte erheblich öfter rechtswidrigen Handelns bezichtigt werden, als dies bei der übrigen Bevölkerung der Fall ist“. Der Beschluss der Staatsanwaltschaften könne mit Rechtsmitteln wie Einstellungsbeschwerden oder Klageerzwingungsverfahren korrigiert werden.

Der amtlichen Statistik zufolge ermitteln Staatsanwaltschaften wegen 2000 Verdachtsfällen illegaler Polizeigewalt gegen rund 4000 Polizisten im Jahr – was die Bochumer Forscher das „Hellfeld“ nennen.