Der Mann, der in Bodenfelde zwei Jugendliche ermordete, muss lebenslang in Haft.

Göttingen - Für die Familien der blutrünstig getöteten Teenager Nina und Tobias ist er schlicht „das Monster“. Ihre 13 und 14 Jahre alten Kinder begegneten dem schwer persönlichkeitsgestörten Jan O. im falschen Moment am falschen Ort - und wurden so Opfer kaum vorstellbarer Verbrechen im beschaulichen Bodenfelde. Das Landgericht Göttingen hat für den 26-Jährigen am Montag die höchstmögliche Strafe verhängt.

 

Jan O. kommt in die Psychiatrie

Wegen zweifachen Mordes ist er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden und wird in die Psychiatrie eingewiesen. Außerdem wird für den Drogen- und Alkoholkranken die Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach dem Urteil der Schwurgerichtskammer soll der Doppelmörder von Bodenfelde nie wieder jemandem Leid zufügen können. Voraussichtlich bleibt „das Monster“ für immer weggesperrt - es sei denn, Gutachter erklären den 26-Jährigen irgendwann in ferner Zukunft für ungefährlich.

Experten hatten Jan O. im Prozess eine schwere Persönlichkeitsstörung nach einem völlig zerrütteten Lebensweg attestiert. Kennzeichnend sei das „völlige Unbeteiligtsein gegenüber Gefühlen anderer“. Bei seinen Bluttaten wurde der Vorbestrafte zum Kannibalen und Vampir. Von einem „Hochrisiko-Profil“ und einer „extrem ungünstigen Prognose“ sprach der Gutachter.

"Weiß auch nicht, was mich da geritten hat"

Auch wenn das 3400-Einwohner-Städtchen Bodenfelde nach Abschluss des Prozesses mit all seinen widerwärtigen Details irgendwann wieder Ruhe findet - für die Eltern ist das kaum vorstellbar. Die Mutter von Nina etwa hörte im Gerichtssaal das 19-seitige Geständnis der „Tatabläufe, für die ich mich schäme“ in voller Länge an. Nina starb demnach praktisch in Hörweite ihres Elternhauses einen qualvollen Tod.

Und Tobias geriet in die Fänge seines Mörders wohl nur deshalb, weil dieser ihn wegen seiner langen Haare zunächst für ein Mädchen hielt. „Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat“, meinte der Täter lapidar in seinem letzten Wort.

Offen und für die Angehörigen schmerzhaft bleiben wird die Frage, ob zumindest der Mord an Tobias nicht hätte verhindert werden können. Jan O. hatte sich in der Zeit vor den Bluttaten nicht an Bewährungsauflagen gehalten, Bodenfeldes Bürgermeister Hartmut Koch hatte der Staatsanwaltschaft deswegen vorgeworfen, keinen Sicherungshaftbefehl beantragt zu haben.

Und nach dem Mord an Nina hatte die Polizei zunächst keine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet, weil das Mädchen angeblich noch im Ort gesehen wurde und schon einmal von zu Hause ausgerissen war. Wäre offensiver gefahndet und Nina möglicherweise schneller entdeckt worden - womöglich wäre es zum Mord an Tobias nicht mehr gekommen.