Das juristische Nachspiel für Bodo Ramelow wegen seiner Teilnahme an einer Anti-Neonazi-Demo im Jahr 2010 ist beendet. Das Verfahren wurde eingestellt.

Dresden - Das Amtsgericht Dresden hat das Strafverfahren gegen den Linke-Politiker und heutigen Ministerpräsidenten Thüringens, Bodo Ramelow, wegen seiner Teilnahme an einer Anti-Neonazi-Demo im Jahr 2010 eingestellt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Zuvor hatte die „Tageszeitung“ darüber berichtet.

 

Der Beschluss wegen Geringfügigkeit sei bereits am Montag mit Zustimmung der Beteiligten ergangen. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen Ramelows müsse die Staatskasse tragen. „Die Dresdner Justiz stiehlt sich auf leisen Sohlen davon“, kritisierte Ramelow die Entscheidung des Gerichts.

Das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz hatte sich über Jahre hingezogen. Ramelow sprach vom „unrühmlichen Ende eines unrühmlichen Verfahrens“. Noch Ende Januar hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags auf Antrag des Amtsgerichts Dresden die Abgeordneten-Immunität des ersten Ministerpräsidenten der Linken aufgehoben. Die Aufhebung war zwei Tage vor Ramelows Wahl zum Thüringer Regierungschef am 5. Dezember beantragt worden.

Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts über 20 Tagessätze zu je 170 Euro hatte Ramelow 2012 Einspruch eingelegt. Das Gericht stellte das Verfahren dann im Frühjahr 2014 wegen Geringfügigkeit ein, wogegen der Linke-Politiker wiederum Beschwerde einlegte, da er seine Anwaltskosten selbst tragen sollte. Es gehe ihm nicht ums Geld, sondern um eine endgültige Klärung, begründete der Linke-Politiker sein Vorgehen. Ramelow hatte den Vorwurf, sich an der Blockade in Dresden beteiligt zu haben, stets zurückgewiesen.