Der Streifendienst in Böblingen und Ludwigsburg wird mit hundert Bodycams ausgestattet. Die Kameras sollen auch eine abschreckende Wirkung haben. Im vorigen Jahr wurden in den beiden Landkreisen 145 Beamte im Einsatz verletzt.

Ludwigsburg/Böblingen - Auf der Dienststelle der Polizei geht ein Notruf ein. Unbekannte Vandalen treiben in einem Parkhaus in Leonberg ihr Unwesen. Als die Beamten vor Ort eintreffen, weigern die Randalierer sich, ihre Personalien aufnehmen zu lassen und leisten Widerstand. Einer greift sogar nach der Schusswaffe eines Streifenpolizisten. „Nicht auszudenken, was da vor wenigen Tagen hätte passieren können“, sagt Burkhard Metzger, der Vizepräsident des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Er ist erleichtert, dass seine Einsatzkräfte jetzt auf Bodycams zurückgreifen können.

 

Hundert Kameras für zwei Landkreise

Mit den am Körper befestigten elektronischen Augen werden die Polizeibeamten jetzt gefährliche Situationen filmen. Der Staatssekretär des Innenministeriums, Julian Würtenberger, überbrachte Metzger die „frohe Botschaft“, dass die Dienststellen in den Kreisen Böblingen und Ludwigsburg nun mit insgesamt hundert solcher Kameras ausgestattet werden.

Im Kreis Böblingen erhalten die Streifendienste bei den Polizeirevieren Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg Bodycams. „Bei jedem Polizeieinsatz soll eine Kamera an Bord sein“, erklärt Metzger. Wenn es die Situation erfordere und Gefahr im Verzug sei, werde das Gerät sofort aktiviert.

Einsatz von Bodycam muss angekündigt werden

„Wenn es möglich ist, kündigen wir natürlich vorher an, dass wir filmen“, sagt Jasmina Rebmann, die Dienstgruppenleiterin des Reviers Ludwigsburg. Das sei Vorschrift – der Hinweis ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Einsatz der Bodycams ist nur an öffentlich zugänglichen Orten zulässig: auf Straßen, Wegen, Plätzen, Ladenpassagen sowie in Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs. Außerdem können sie zum Beispiel bei Volksfesten, in den Räumen der Polizei sowie in Dienstfahrzeugen zu Aufzeichnungen verwendet werden. In sonstigen geschlossen Räumen wie in Wohnungen – etwa bei Partys – sind die elektronischen Augen nicht erlaubt.

355 Fälle von Gewalt gegen Beamte im vorigen Jahr

Noch nicht. „Darüber wird unter den Landespolitikern heftig diskutiert“, berichtet Würtenberger. Es gehe um den Schutz der Privatsphäre. Es gebe aber einige, die sich dafür stark machten, dass die Bodycams auch dort in Gang gesetzt werden dürfen, sollte es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen. Schließlich dienten sie der Sicherheit der Beamten. „Aber auch als Beweismittel für diejenigen, die sich nach einem Vorfall von den Beamten ungerecht behandelt fühlen“, fügt Würtenberger hinzu.

Laut Vizepräsident Metzger hat es im Vorjahr 355 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte gegeben. Weil bei einem Einsatz zumeist mehrere Beamte für Ruhe und Ordnung sorgen wollten, seien insgesamt 850 Streifenpolizisten in Handgreiflichkeiten verwickelt gewesen. Einer von ihnen habe schwere Verletzungen davongetragen. Bei den Vorkommnissen handele es sich meist um Widerstand gegen die Staatsgewalt und um tätliche Angriffe auf Beamte, sagt Metzger.

Täter schlägt Polizist mit dessen Stahlschlagstock

Mitte 2018 sei eine Polizeistreife aus Marbach wegen einer Ruhestörung in die Ludwigsburger Innenstadt gerufen worden, erinnert sich der Polizeivizepräsident. Die Jugendlichen wollten sich nicht ausweisen. Als es zu tätlichen Übergriffen gekommen sei, habe sich einer von ihnen den Stahlschlagstock eines Polizeibeamten gegriffen und auf ihn eingeprügelt, als dieser am Boden gelegen habe. Der Täter müsse sich derzeit vor Gericht wegen versuchten Totschlags verantworten.

Von den Bodycams erhoffen sich die Sicherheitsexperten abschreckende Wirkung. „Wir wollen, dass die Polizeibeamten abends nach ihrem Einsatz unversehrt zu ihren Familien zurückkehren“, unterstreicht Würtenberger. Es sei völlig untragbar, dass man denjenigen, die für Sicherheit sorgen sollen, „bisweilen so wenig Respekt entgegenbringt“, betont der Staatssekretär.

Polizei: Bodycams haben Betrunkene wenig beeindruckt

Laut Peter Widenhorn, dem Sprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, seien die Bodycams in einer Testphase ausprobiert worden. Wie sehr sie zur Prävention beitragen, müsse man erst noch sehen, sagt Widenhorn. „Betrunkene oder Leute, die Rauschmittel konsumierten, hat die Kamera jedenfalls wenig beeindruckt.“

Der Film wird gelöscht, wenn die Ermittlungen beendet sind

Rechtsgrundlage:
Der Einsatz der Bodycam kommt nur unter den präventiv-polizeilichen Voraussetzungen des Paragrafen 21, Absatz 5 und Absatz 6 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg in Betracht. Die Aufzeichnungen werden aber auch als Beweissicherung verwendet, wenn gegen Täter ermittelt wird oder ein Gerichtsverfahren läuft. In Baden-Württemberg wird die Polizei sukzessive mit Kameras ausgestattet.

Einsatz
: Wenn die Beamten am Einsatzort sind, schalten sie die Kamera ein. Es werden stets 60 Sekunden gefilmt, die von den nächsten 60 Sekunden überspielt werden. Wenn der Beamte ein zweites Mal auf den Auslöser drückt, wird durchgehend alles aufgenommen. Auf dem Film sind dann auch die 60 Sekunden vor der eigentlichen Aufnahme.

Speicherung:
Der Film bleibt im Datenspeicher des Polizeipräsidiums, bis die Strafverfolgung abgeschlossen ist. Danach wird der Film gelöscht. Wenn die Aufzeichnungen ohne Bedeutung seien, wird das Filmmaterial laut dem Polizeisprecher Peter Widenhorn sofort vernichtet.