Trotz einer Pflichtversicherung für Bohrfirmen bleiben Hauseigentümer im Zweifel auf einem Großteil der Reparaturkosten für Geothermieschäden sitzen. Das Umweltministerium hält die geltenden Regeln für ausreichend.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Böblingen - Der jüngste Fall stammt aus Rottach-Egern. In der Gemeinde am Tegernsee schluckte das Erdreich die Lindenstraße. Der Zusammenhang ist nicht bewiesen, darauf beharrt zuvörderst der Bundesverband Geothermie. Fest steht aber: Wenige Stunden zuvor hatte eine Firma eine Erdwärme-Bohrung vorgenommen. Das Landratsamt ließ wissen, dass eine Grundwasserblase durchstoßen worden sei. „Bisher ist nicht davon auszugehen, dass das Unternehmen etwas falsch gemacht hat“, sagt der Verbandssprecher Gregor Dilger, „das hätte auch bei anderen Erdarbeiten passieren können“. Womit sich die Gretchenfrage stellt: Wer zahlt?

 

Darüber haben die von Erdhebungen geplagten Hausbesitzer in Böblingen Jahre gerätselt. Inzwischen steht fest, dass die Allianz zahlt. Nun lautet die Frage: Wie viel? Mit zwei Millionen Euro will der Versicherer haften. Dies ist ein Bruchteil der Kosten. Unabhängig davon, ob jene zwei Millionen vor Gericht Bestand haben werden, fußt die Rechnung auf rechtlicher Basis. Per Verordnung hat der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller Bohrunternehmen verpflichtet, sich bis zu einer Gesamtschadenshöhe von einer Million Euro zu versichern. Dieses Geld muss auch fließen, wenn die Firma fehlerfrei gearbeitet hat. Was umgekehrt bedeutet: Ist die Firma nicht wegen nachgewiesener Fehler in der Pflicht, bleiben Geschädigte auf der Differenz zwischen Schadenshöhe und Erstattungsbetrag sitzen. In Böblingen verdoppelt sich die Million, weil zwei Bohrgebiete betroffen sind.

Im Vergleich zu Böblingen waren die Schäden andernorts gering

Auf bis zu 50 Millionen Euro schätzt Eberhard Haaf, der Rechtsanwalt der Betroffenen, die Schäden in Böblingen. Im Vergleich dazu blieben die Summen andernorts gering. In Renningen etwa trockneten Brunnen aus. In Leonberg zahlte die Allianz für Reparaturen rund 1,5 Millionen Euro. In Rottach-Egern wie in Rottenburg sind wenige Häuser entlang einer abgesackten Straße betroffen. Im nordrhein- westfälischen Kamen beklagten zehn Hausbewohner Schäden im Mauerwerk, wenn auch teilweise schwere.

Mit den verheerenden Folgen in Böblingen vergleichbar ist nur der Fall Staufen: Auch dort lag die Schadenshöhe bei rund 50 Millionen Euro. Die großflächigen Erdhebungen in der 8000-Einwohner-Gemeinde im Breisgau wurden zum politischen Zankapfel. Das Land sicherte 24 Millionen Euro zu, die Stadt sechs Millionen. Eine Schlichtungsstelle wurde eingerichtet. Das städtische Bauamt übernahm Notfall-Reparaturen. Ungeachtet all dieser Bemühungen folgte eine Welle von Klagen.

Fünf Millionen Euro Versicherungssumme gelten als Standard

Dilger, der Verbandssprecher, verweist darauf, dass zertifizierte Bohrfirmen drei Versicherungen vorweisen müssen: Jene über eine Million Euro, eine zweite für Umweltschäden, die dritte ist eine Haftpflichtpolice für verschuldete Schäden. Für sie ist keine Schadenshöhe festgeschrieben. „Fünf Millionen Euro haben sich als Standard eingependelt“, sagt Dilger. Überdies hätten Erdwärmebohrungen keine Schäden mehr verursacht, seit der Verband seine Richtlinien verschärft hat.

Nahezu wortgleich argumentiert das Landesumweltministerium. 2011 erließ der Umweltminister strengere Vorschriften zur Genehmigung der Bohrungen. Seither „gab es keinen einzigen Schadensfall mehr, und es kann auch zu keinem Schaden mehr kommen“, sagt der Ministeriumssprecher Frank Lorho. „Insofern wüsste ich nicht, was es noch zu verschärfen gäbe.“

Tatsächlich stehen 30 000 Erdwärmebohrungen allein in Baden-Württemberg einem halben Dutzend Schadensfälle bundesweit gegenüber, die meisten aus dem vergangenen Jahrzehnt. Abgesehen davon, dass die Lindenstraße in Rottach-Egern im Oktober verschwand, schienen dem Böblinger Landrat Roland Bernhard alle Sicherheitsrichtlinien trotzdem noch nicht sicher genug. Für den Kreis Böblingen setzte er beim Umweltministerium Zusatzregeln durch, die auf einer Landkarte offensichtlich werden. Grüne Flecken bedeuten, dass Geothermiebohrungen erlaubt sind, rote, dass sie verboten sind. In gelb markierten Gebieten gelten Sonderauflagen. Auffällig ist: Der größte Teil der Karte leuchtet signalrot.