Ein Justizbeamter hat Gebühren, die er an das Land hätte abführen müssen, nicht gezahlt und Geld von Schuldnern nicht an Gläubiger weitergereicht. Deshalb stand er vor dem Böblinger Schöffengericht, das ihn wegen Untreue verurteilte.
Böblingen - Vor dem Scherbenhaufen seines Lebens steht ein 65 Jahre alter Gerichtsvollzieher aus dem Kreis Böblingen: Mit der Verurteilung wegen 14 Fällen der Untreue und drei Fällen der Urkundenfälschung jeweils in besonders schwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sind nun auch die Pensionsansprüche weg. Seinen Beruf darf der Mittsechziger schon seit Jahren nicht mehr ausüben. Seine Ehrenämter hat er im Zuge der Ermittlungen aufgegeben. Gesundheitliche Probleme hat nicht nur der Diabetiker, sondern auch seine Frau. Sie ist inzwischen ein Pflegefall.
Ohne Wenn und Aber gibt der Angeklagte die Taten zu, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt: „Die Vorwürfe bestreite ich in keiner Weise“, sagt der Gerichtsvollzieher bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Böblinger Schöffengericht. Er hat Gebühren für sich behalten, die für seine Tätigkeit anfallen und die er – grob gesagt – nur zu einem bestimmten Prozentsatz an das Land abführen muss. Damit das nicht auffällt, hat der Angeklagte Überweisungsdurchschläge mit einem Eingegangen-Stempel gefälscht.
Den Schaden hat der Angeklagte zum Teil zurückgezahlt
Ein Schaden von fast 16 000 Euro ist dem Land nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dadurch entstanden. Die Summe hat der Gerichtsvollzieher längst beglichen. Nicht so allerdings das Minus auf dem Geschäftskonto von fast 14 000 Euro und weitere rund 3000 Euro, die er von Schuldnern eingetrieben, aber nicht an die Gläubiger weitergereicht hat.
Finanzielle Probleme sind es gewesen, die den Gerichtsvollzieher, der bis dahin unbescholten durch sein Leben gegangen war, im Jahr 2010 auf die schiefe Bahn gerieten ließen. Die Kinder waren mit der Ausbildung fertig, was der Beamte an einer höheren Steuerbelastung zu spüren bekam. Ohne Kindergeld und wegen höherer Beiträge für die Krankenversicherung hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben damals rund 1100 Euro weniger im Monat verdient. Außerdem sei er in jener Zeit lange krankgeschrieben gewesen, erklärt der zuckerkranke Angeklagte, der über seine Taten sagt: „Das hätte ich nicht tun dürfen. Es tut mir von Herzen leid.“
Lange ist sein Treiben nicht aufgefallen. Seit 1995 war er als Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk Böblingen tätig. Man vertraute dem Vater zweier Kinder ganz offensichtlich. Doch irgendwann fiel bei einer routinemäßigen Überprüfung seiner Tätigkeit auf, dass er immer unmittelbar vor dem anstehenden Prüfungstermin Geld von seinem Konto abgehoben und damit die Barkasse aufgefüllt hatte. Am 9. Februar 2012 standen die Prüfer unangemeldet vor der Tür des Gerichtsvollziehers, dessen Büro vier Wochen später von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsucht wurde. Sie trafen auf ein Durcheinander: „Es gab keinerlei Ordnung, die Post war wochenlang nicht geöffnet worden“, schildert ein Kriminalbeamter, der in dem Prozess als Zeuge geladen war, die Zustände in dem Büro. Bei der Durchsuchung entdeckten die Beamten auch den Eingegangen-Stempel, den der Gerichtsvollzieher auf die Überweisungen gedrückt hatte, um den Eindruck zu erwecken, er habe sie bei seiner Bank abgegeben. Ende April 2012 war der Justizbeamte aus dem Geschäft.
Der Justizbeamte hat drei Jahre auf den Prozess gewartet
Seither wartete der heute 65-Jährige auf den Prozess – keine leichte Zeit für den Mann und seine Familie. Den Pachtvertrag für das Lokal, das seine Frau in Nachbarkreis Tübingen betreibt, ist auf Ende September dieses Jahres gekündigt. Eine Eigentumswohnung ist verkauft, der Anteil an einer Ferienwohnung-Anlage am Gardasee wird der Mann nicht los. „Über kurz oder lang werde ich das Haus verkaufen müssen“, sagt er über sein Eigenheim. Statt den Ruhestand zu genießen, stehe der Angeklagte vor den Trümmern seines Lebens, sagt die Vorsitzende Richterin. Sie verurteilt den Gerichtsvollzieher zu der Strafe von einem Jahr und sechs Monaten, die sie auf zwei Jahre zur Bewährung aussetzt. Außerdem muss der Verurteilte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 3000 Euro Wiedergutmachung an die Staatskasse zahlen.