Ein Arzt soll die verzweifelte Situation einer Familie ausgenutzt und 62 000 Euro kassiert haben.

Böblingen - Ein Mensch, dessen Angehöriger im Sterben liegt, greift auch nach dem kürzesten ihm bietenden Strohhalm. Für Christine Stahl (alle Namen geändert) war jede Hilfe eine bereits verlorene Hoffnung. Als Ärzte im Jahr 2012 bei ihrem Vater einen Gehirntumor diagnostizierten, fand sich niemand, der mit einer gängigen Methode dem damals 73-Jährigen eine realistische Überlebenschance zurechnete. Bereits seiner Sprachfähigkeit beraubt, bettlägerig aber noch geistig wach, verweigerte sich der Mann einer Operation und Chemotherapie. Hoffnung weckte bei ihm, seiner Frau und Tochter die Naturheilkunde. Stefan Knoche, der „Arzt ihres Vertrauens“, wie Christine Stahl jetzt, Jahre später, im Zeugenstand erzählt, versprach, mit einer naturheilkundlichen Methode den Tumor zu besiegen. Die Familie willigte ein und ahnte nicht, welch seelischer und finanzieller Schaden die Entscheidung bedeutete.

 

In einem grauen Anzug sitzt der Arzt Stefan Knoche am Mittwoch im Böblinger Amtsgericht. Zum Fall selbst gibt er sich so zugeknöpft wie sein Hemd. Das Reden überlässt er seinem Anwalt. Der Arzt betreibt im Landkreis Böblingen seit Jahren eine Praxis für Naturheilkunde. Besonders erfolgreich läuft es allem Anschein nach nicht. Immer wieder kann er Rechnungen nicht begleichen, hat Schulden bei Apothekern und seinen Vermietern, wie Zeugen in der Verhandlung erzählen.

Mit Infusionen therapiert

Christine Stahl, die Frau, die seine Methoden bei der Kassenvereinigung angeprangert hat und den Fall ins Rollen brachte, kennt er sehr gut. Für knapp zehn Jahre gehört die Familie zu den Stammkunden des Heilers. 2008 befreite er Christine Stahls Vater von einer Hautkrankheit. Seither genoss er bei den Stahls ein hohes Ansehen und wurde immer wieder konsultiert, sei es für psychologische Therapiesitzungen oder Präparate aller Art. Abgerechnet wurde per Krankenkasse – oder privat für Leistungen, welche die Kassen nicht bezahlen. Die Rechnungen unterschrieben die Stahls zunächst gerne, das wird deutlich.

Mit der Krebserkrankung von Christine Stahls Vater änderte sich die Situation. Sie soll vor der Therapie einen Vertrag unterzeichnet haben, der Knoche die Behandlung anvertraute, wie der Anwalt des Arztes angibt. Das Papier scheint aber verschollen. Sämtliche Vereinbarungen nickte sie daher im Anschluss mündlich ab. „Ich sah keine andere Wahl“, sagt Stahl in der Verhandlung.

Der Hauptbestandteil der Therapie waren Infusionen auf der Basis von Amygdalin, ein Inhaltsstoff aus der Bittermandel, die Knoche dem Blutkreislauf des Patienten zuführt. Zwar ist der Stoff in Deutschland nicht verboten, seine Wirkung ist jedoch hoch umstritten, die Heilkraft bei Krebspatienten seit Jahrzehnten widerlegt. Trotzdem wird in Deutschland damit therapiert. Auch der Arzt Knoche hatte 20 bis 30 Krebspatienten damit behandelt.

Das Geld verlangte er bar auf die Hand

Zumeist lief es bei Stahls Vater so: Zwei bis drei Mal in der Woche kam Stefan Knoche ins Haus, häufig mit seinem Assistenten Martin Buch. Der Arzt legte die Infusion an, sein Assistent Buch kassierte währenddessen das Geld, so war die Arbeitsteilung. Sämtliche Leistungen der Krebstherapie liefen an der Kasse vorbei, gezahlt wurde bar auf die Hand. Knoches Praxis verlangte für Präparate, die in der Herstellung etwa 30, der Anschaffung knapp 100 Euro kosten, 1000 Euro. Auch andere Pauschalbeträge für Konsultationen oder Sterbebegleitung wurden fällig. Die Medikamente seien teuer, kämen aus dem Ausland, logen die Männer. „Ich vertraute ihnen“, sagt Christine Stahl.

Mit den Monaten wuchsen die Beträge an. Die Forderungen des Geldeintreibers Buch stürzen die Stahls in schiere Verzweiflung. „Geld, Geld, Geld. Wie eine Glocke läutete es. Ich hielt es nicht aus“, sagt die Tochter. Die erhoffte Heilwirkung unterdessen blieb aus; mehrmals musste ihr Vater in die Notfallaufnahme gebracht werden. Die Infusionen gingen weiter, auch weil Christine Stahl den Versprechungen von Knoche glaubte.

Vier Monate ging das so. 62 000 Euro überließ die Familie dem Heilpraktiker. Bis Knoches Assistent eines Tages für die Anfahrt des Arztes eine weitere Pauschale von 400 Euro verlangt. „Das war zuviel“, sagt Christine Stahl. Sie fragte die Kassenvereinigung, ob die Sache rechtens sei.

Als einen „besonders schweren Betrugsfall“ bezeichnete das Amtsgericht in Böblingen diese Art der Therapie und verurteilte den Heilpraktiker zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Wegen des lange zurückliegenden Datums kommt der Mann mit Bewährung davon. Sein Assistent ist 2015 gestorben.