Böblinger Straße 15 in Steinenbronn Flüchtlingsunterkunft weist Brandschutzmängel auf

Die beiden Flüchtlingsunterkünfte sind 1990 errichtet worden und sanierungsbedürftig. Foto: /Stefanie Schlecht

Die beiden Gebäude an der Böblinger Straße sind sanierungsbedürftig. Eine heikle Situation, findet ein Gemeinderat.

Böblingen: Leonie Schüler (lem)

Seit 1990 steht an der Böblinger Straße 15 und 15/1 eine Unterkunft für Geflüchtete und Obdachlose – ohne Baurecht. Da die beiden Gebäude ursprünglich nur zur vorübergehenden Nutzung gedacht gewesen waren, genehmigte das Landratsamt Böblingen als zuständige Untere Baurechtsbehörde immer wieder befristet Baugenehmigungen. Da der jüngste Bescheid dieses Jahr Ende März ausläuft, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Verwaltung einstimmig dazu ermächtigt, beim Landratsamt zu beantragen, dass die Baugenehmigung erneut verlängert wird.

 

Inzwischen sind die 35 Jahre alten Gebäude sanierungsbedürftig. Der Architekt Ulrich Schilling vom Architekturbüro Fridrich Widmann Schilling und Partner informierte die Gemeinderäte, dass eine Brandschutzbegehung im Jahr 2023 ergeben habe, dass beide Gebäude Mängel aufweisen. Die Decken und Dächer beider Häuser erfüllten nicht den nötigen F-30-Standard, wonach sie einen Brand 30 Minuten lang aushalten müssten.

Bürgermeister: Die Flüchtlingsunterkunft wird gebraucht

Schillings Büro war beauftragt worden, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen, ob eine Sanierung der Gebäude oder ein Abbruch und Neubau wirtschaftlich sinnvoller wäre. Mit dem Ergebnis: Eine Sanierung – ohne energetische Maßnahmen – würde 310 000 Euro kosten, Abbruch und Neubau 1,3 Millionen Euro. Bürgermeister Ronny Habakuk betonte, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht darüber entschieden werde, es gehe lediglich um Kenntnisnahme und um die Verlängerung der Baugenehmigung.

Eine Entscheidung über Sanierung versus Neubau werde in den nächsten Haushaltsberatungen Thema sein. Seitens der Verwaltung sei vorgesehen, die nötige Summe im Haushalt 2026 einzuplanen. „Wir sind nicht beim Ende der Aufnahmen angelangt, wir werden noch mehr Leute aufnehmen müssen“, erklärte Habakuk die Notwendigkeit.

Der Gemeinderat Roland Kißling (FWV) machte sich Sorgen bezüglich des mangelnden Brandschutzes: „Ab dem heutigen Tag wissen wir, wir sind dort nicht legal unterwegs.“ Dem widersprach Habakuk damit, dass die Genehmigung vorliege und dadurch kein Haftungsproblem existiere.

Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte er, dass der Brandschutz zwar Mängel aufweise, das Gebäude aber dennoch bewohnbar sei. „Eine akute Gefahr für die Bewohner besteht nach aktuellem Kenntnisstand nicht und hat auch nie bestanden“, so Habakuk. Die Trennwände erfüllten den erforderlichen Feuerwiderstand, alle Wohnungen seien mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, und es gebe zweite Rettungswege. Ob die Gemeinde die Gebäude weiternutzen darf, entscheide letztlich das Landratsamt.

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