Am Tag nach der Bombendrohung läuft der Unterricht an der Freien Evangelischen Schule in Esslingen-Mettingen wieder normal.
Am Dienstagabend hat es die Freie Evangelische Schule in Esslingen-Mettingen getroffen: Die Grund- und Realschule erhielt eine Mail mit einer Bombendrohung – eine von vielen, die derzeit im ganzen Bundesgebiet meist wortgleich die Rektorate erreichen. Die Schulleitung in Mettingen entschied sich, am Mittwoch den Unterricht komplett abzusagen. Am Donnerstag fand der Schulbetrieb wieder wie geplant statt, teilt die Schule auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die Polizei, die von der Schulleitung umgehend informiert wurde, ging von keiner konkreten Gefährdung aus. Wer hinter der Drohmail-Serie während der Prüfungsphase an den meisten Schularten steckt, ist bislang unbekannt. Die Polizei macht aus ermittlungstechnischen Gründen dazu keine Angaben.
Für die staatlichen Schulen erklärt Corina Schimitzek, Leiterin des Schulamts Nürtingen, das Vorgehen bei Drohungen: „Zuerst die Polizei informieren, dann den Schulträger und das Schulamt. Wenn die Polizei nicht ,unbedenklich’ zurückmeldet, werden die betroffenen Schulen geschlossen.“ Die Einschätzung der Gefährdungslage überlasse man den Fachleuten von der Polizei, auch wenn die formale Entscheidung über die Absage des Unterrichts bei den Schulleitungen liege. Zu Privatschulen wie der evangelischen in Mettingen kann sich Schimitzek nicht äußern.
Wichtig sei, so die Schulamtsleiterin, den Quellcode der Mails an die Polizei weiterzuleiten. Er könne die Ermittler eventuell zu den Tätern führen. Und grundsätzlich plädiert Schimitzek für die Devise: jede Drohung ernst nehmen. „Ich sage meinen Kolleginnen und Kollegen immer: nicht abstumpfen lassen! Auch wenn die 35. Mail kommt und nie etwas passiert ist – meldet es der Polizei.“ Martin Raff, Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Reutlingen, sagt: „Wir sehen hinter der Serie keine konkrete Gefährdungslage, aber natürlich nehmen wir jede einzelne Mail ernst.“ Den oder die Urheber erwarte eine Anklage wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, wie es im Juristendeutsch heißt.