Steuerhinterziehung im Bordell? Ex-Paradise-Betreiber Jürgen Rudloff steht wieder vor Gericht
Die Anklage geht von 1,3 Millionen Euro Steuerschulden aus. Rudloffs Anwalt fordert die Einstellung des Verfahrens – und Rudloff schweigt erst mal.
Die Anklage geht von 1,3 Millionen Euro Steuerschulden aus. Rudloffs Anwalt fordert die Einstellung des Verfahrens – und Rudloff schweigt erst mal.
Schon lange ist Jürgen Rudloff zurück in seinem alten Leben. Zurück in der Villa im Stuttgarter Westen und weiterhin gut vernetzt. Er lebe von seinen Kontakten, hat er in einem Gespräch im Frühjahr gesagt. Die Gefängnisstrafe von fünf Jahren wegen Beihilfe zum Menschenhandel, Zwangsprostitution und Betrugs vom Februar 2019 ist abgesessen. Nach zwei Dritteln wurde sie im März 2021 zur Bewährung ausgesetzt. Der ehemalige Betreiber des Saunaclubs und Bordells Paradise in Leinfelden-Echterdingen sitzt zwar nicht mehr in TV-Talkshows und propagiert dort die saubere Prostitution wie vor seiner Verhaftung im Jahr 2017. Aber er ist unübersehbar wieder Teil des Stadtleben, sitzt in Cafés, zeigt sich auf Empfängen im Rathaus. Stets wie aus dem Ei gepellt.
Doch nun steht der 71-Jährige erneut vor Gericht. Diesmal wegen Steuerhinterziehung, und an diesem Dienstagmorgen nicht in schneeweißem Hemd und royalblauem Stoffsakko mit Einstecktuch. Sondern ziemlich casual in verwaschener Jeans und hellem Jackett. Die Sechste Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart verhandelt den Fall. Folgt man der Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dann hat Rudloff, der Kaufmann als seinen Beruf angibt, in den Jahren 2013 bis 2017 sich in fünf Fällen des Steuerbetrugs und des versuchten Steuerbetrugs schuldig gemacht.
Addiert man alles, kommt man laut Anklage auf eine Steuerschuld von knapp 1,3 Millionen Euro. Rudloffs Anwalt Alexander Kubik legt gleich am ersten Verhandlungstag in einer von ihm verlesenen Erklärung im Namen seines Mandaten dar, dass man den Steuerschaden auch anders rechnen könne. Dann komme man, so Kubik, auf einen Betrag von „deutlich unter einer Million“. Er schätzt, 600 000 Euro könnten es sein. Die Million ist im Steuerstrafrecht die magische Grenze, ab der laut Rechtssprechung des Bundesgerichtshof keine Bewährungsstrafe mehr verhängt werden kann. Folgt die Kammer der Anklage, hieße das im schlimmsten Fall erneut Haft für Rudloff.
Wieder geht es in dem Verfahren um sein Engagement als Bordellbetreiber. Diesmal jedoch um die steuerrechtliche Seite. Nicht nur in Leinfelden-Echterdingen, sondern auch in Frankfurt, Saarbrücken und in Österreich war Rudloff vor seiner Inhaftierung ab 2008 aktiv. In der Anklage geht es um Einnahmen, Gewinnausschüttungen und Veräußerungen von Anteilen im komplexen Firmengeflecht in Saarbrücken und Frankfurt, bestehend aus Immobilien- und Betriebsgesellschaften. Mehrere Verfahren sind vor dem Finanzgericht anhängig. Er warte noch immer auf Bescheide von dort, sagt Rudloff vor dem Prozess.
In der Tat, die Sache zieht sich. Zwischen den ältesten Vorwürfen und jetzt lägen acht Jahre und sechs Monate sagt sein Anwalt in der Rüge, die er nach der Verlesung der Anklage verliest. Er spricht von einer nicht zu vertretenden Dauer des Verfahrens und kritisiert „die verfassungswidrige Verfahrensverzögerung“, merkt an, dass das alle im Paradise-Verfahren hätte verhandelt werden können, spricht von der daraus resultierenden psychischen und physischen Belastung Rudloffs. Für ihn gibt es nur eine Konsequenz aus dem allen: die Einstellung des Verfahrens. Dem tritt die Staatsanwältin entgegen. Die Länge des Verfahrens müsse man dann bei der Strafzumessung berücksichtigen, so ihr Konter.
16 Verhandlungstage bis in den Oktober hat die Kammer angesetzt. Rudloffs Anwalt überlegt wohl ahnend, dass das Verfahren nicht eingestellt wird, wie man das abkürzen könne. Durch eine Einlassung seines Mandanten? Über den Zeitpunkt und die Ausführlichkeit könne man reden. Günter Necker, der Vorsitzende Richter, wird deutlich. Wenn er die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage richtig verstehe, sei jetzt Rudloff am Zug. Die Kammer werde ihre Arbeit machen und prüfen, ob ein Steuerschaden entstanden sei. „Es wird sicher keine Verständigung geben, wenn Herr Rudloff sagt, mag sein, dass ein Steuerschaden entstanden ist, aber ich zahle keine Strafe.“ Wenn man eine Verständigung – de facto also eine Abkürzung des Verfahrens – wolle, „dann muss das Geld auf dem Treuhandkonto eines Verteidigers liegen oder auf dem Konto des Finanzamts sein“. Neckers Antwort auf Kubik’ Frage, mit welcher Liquidität das beglichen werden solle: „Das ist in Steuerverfahren oft überraschend.“