Der verurteile Ex-Tennisspieler Boris Becker sitzt seit einem halben Jahr in England in Haft. Jetzt hat sich sein Anwalt dazu geäußert, wie es dem 54-Jährigen geht.

Vor rund einem halben Jahr trat der verurteile Tennisstar Boris Becker seine Haft an. Nach Angaben seines deutschen Anwalts Christian-Oliver Moser geht es ihm „den Umständen entsprechend gut“. Sein Mandant füge „sich konstruktiv in den Gefängnisalltag ein“, sagte dieser und fügte hinzu, dass Becker jederzeit telefonieren und mit seiner Außenwelt kommunizieren könne.

 

Der ehemalige Tennisspieler ist am 29. April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen.

Ex-Tennisprofi in anderes Gefängnis verlegt

Die ersten Wochen verbrachte Becker in dem für Überfüllung, Dreck und Gewalt berüchtigten Wandsworth-Gefängnis im Londoner Süden. Danach zog er ins rund 70 Kilometer von London entfernte Huntercombe-Gefängnis um, das unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt. In der Anstalt für straffällig gewordene Männer aus dem Ausland haben die Insassen größere Freiheiten als unter den Hochsicherheitsbedingungen in Wandsworth.

Den Angaben des Gefängnisses zufolge leben dort rund 480 Männer in Einzel- sowie Gemeinschaftszellen. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden und Sport zu treiben. Ob Becker davon Gebrauch macht, ist unbekannt. „Weitere Details seines Gefängnisaufenthalts unterliegen der geschützten Privatsphäre“, heißt es vom Anwalt.

Ebenfalls ungewiss ist, wann Becker die Haft verlassen darf und wie sein Leben danach weitergeht. Beim Urteil hieß es, die zweite Hälfte der Haftstrafe – also unter Umständen 15 Monate – könne voraussichtlich auf Bewährung ausgesetzt werden.

„Ebenso ist derzeit unklar, ob und gegebenenfalls wann er nach Deutschland abgeschoben wird“, so Moser. Das britische Innenministerium wollte die Causa Becker im Frühsommer nicht kommentieren, erklärte aber allgemein: „Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Betracht.“