Bosch-Stiftung und Justiz Kein Verfahren zu Richter-Reisen

Richteraustausch gestoppt: OLG-Präsidentin Cornelia Horz Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Jahrelang förderte die Bosch-Stiftung den Richteraustausch mit China. Nun hat die Staatsanwaltschaft Korruptionsvorwürfe dazu geprüft – und sieht keinen Anlass, Ermittlungen aufzunehmen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht keinen Anlass, wegen des von der Bosch-Stiftung geförderten Richteraustauschs mit China Ermittlungen aufzunehmen. Eine Überprüfung habe keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten ergeben, sagte eine Behördensprecherin. Damit bleiben die Korruptionsvorwürfe einer Firma aus Costa Rica, die einen Rechtsstreit mit dem Unternehmen Bosch verloren hatte, ohne Konsequenz. Das Justizministerium hatte eine entsprechende Eingabe an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet, die es der Staatsanwaltschaft zur Prüfung übermittelte.

 

Durch das Ergebnis kann sich die Stiftung bestätigt sehen, die die Vorwürfe als „abwegig“ zurückgewiesen hatte. Das Unternehmen Bosch hatte sich davon nicht betroffen gesehen. Auch die Präsidentin des Oberlandesgerichts (OLG), Cornelia Horz, hatte die Förderung des Austauschprogramms als rechtskonform verteidigt. Der Vertreter der Firma aus Costa Rica teilte mit, er sei bisher weder über die Nichtaufnahme von Ermittlungen noch über deren Gründe informiert worden.

Richter nach Linientreue ausgewählt

Die OLG-Chefin Horz hatte den Richteraustausch nach eigenen Angaben bereits 2019 gestoppt. Der Grund: die zahlreichen, in Stuttgart anhängigen Klagen gegen Bosch wegen der Dieselaffäre. Man wolle jeden Anschein vermeiden, parteilich oder voreingenommen zu sein. Bosch hatte das von der staatsnahen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) organisierte Austauschprogramm über mehrere Jahre insgesamt mit einem Millionenbetrag gefördert.

Der Austausch war immer wieder auch auf Verwunderung gestoßen. China sei kein wirklicher Rechtsstaat, die Richter seien nicht unabhängig, sondern von der Kommunistischen Partei nach Linientreue ausgewählt, wurde eingewandt. Ein Sprecher der Bosch-Stiftung sagte dazu, das Programm habe den „Aufbau langfristiger Beziehungen“ gefördert. Bei Vertretern chinesischer Gerichte solle damit „ein grundlegendes Verständnis für eine normen- und wertebasierte rechtsstaatliche Justiz“ geschaffen werden. Deutschen Richtern solle ein „vertieftes Verständnis der soziokulturellen Basis der chinesischen Justiz“ ermöglicht werden. Teilnehmer beider Seiten suchten und schätzten den Dialog, es gebe einen „hohen Grad an Offenheit, auch bei kontroversen Themen“.

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