Der Weg ist frei für eine riesige Hugo-Boss-Logistikhalle in Nürtingen. Ein Bürgerbegehren dagegen scheiterte vor Gericht.

Stuttgart - Einen Bürgerentscheid über das geplante Hugo-Boss-Versandzentrum in Nürtingen wird es nach einem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts nicht geben. Die Klage auf Zulassung der Abstimmung sei abgewiesen worden, teilte das Gericht am Donnerstag in Stuttgart mit. Als ein Grund wurde die vage Formulierung des Bürgerbegehrens von 2008 genannt, die nicht mit der Gemeindeordnung vereinbar sei. Damals wurden mehr als 3000 Unterschriften gegen die Hugo-Boss-Halle gesammelt, die Stadt Nürtingen lehnte eine Bürgerentscheidung aber ab. Hugo Boss will erst 2011 wieder über die Baupläne beraten. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

Der Kläger Dieter Braunmüller von der Bürgerinitiative "Großer Forst" zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. Es sei unverständlich, dass sich die Niederlage vor Gericht vor allem an der Formulierung des Bürgerbegehrens festmache. "Der Teufel liegt im juristischen Detail", sagte Braunmüller, der die geplante Halle mit 290 Meter Länge, 180 Meter Breite und 20 Meter Höhe für überdimensioniert hielt. Die Kritik der Richterin, wonach das Bürgerbegehren auch als generelles Bauverbot auf dem Gewerbegebiet verstanden werden könnte, sei nicht gerechtfertigt. Es sei der Bürgerinitiative nur um die Boss-Halle gegangen, sagte Braunmüller.

Die Stadt Nürtingen hatte den Bürgerentscheid 2008 abgelehnt, weil nicht die Gemeinde, sondern ein Gewerbezweckverband für das Gewerbegebiet zuständig sei. In dem Verband ist Nürtingens Oberbürgermeister Otmar Heirich (SPD) Vorsitzender, die Stadt hat ein Stimmrecht von 50 Prozent. Mit einem Bürgerentscheid wollte die Initiative Heirich zwingen, im Verband gegen das Hugo-Boss-Projekt zu stimmen. Ob so ein Votum per Bürgerentscheid erzwungen werden kann, bezeichnete die Richterin im Prozess am Mittwoch als "Knackpunkt". In der Urteilsbegründung ließ sie diese Frage aber offen.

Es ist ungewiss, ob Hugo Boss den juristischen Rückenwind für das Bauprojekt nutzen wird - oder die Nürtinger Halle ganz zu den Akten legt. Der Kläger Braunmüller hält das für ausgeschlossen, der Konzern könnte sich das aus Imagegründen nicht erlauben. Der Modekonzern selbst war am Donnerstag zu keinem Kommentar bereit.