Glatte Haut und volle Lippen: Das hätte vermutlich jeder gern. Schönheitsbehandlungen, etwa mit Botox, werden daher immer beliebter. Doch wer darf das Muskelgift in Deutschland überhaupt spritzen?

Ein junges, strahlendes Aussehen – das ist bei den meisten Menschen das Ziel bei einer Schönheitsbehandlung. Eine Methode, um gegen Falten vorzugehen, ist das Unterspritzen der Haut mit Botox, wie Botulinumtoxin umgangssprachlich genannt wird. Dabei handelt es sich um einen hochgiftigen Stoff, der auf das vegetative Nervensystem wirkt. Vereinfacht gesagt: Botox lähmt die Muskulatur – und glättet somit zumindest für gewisse Zeit die Haut. Doch wer darf das Mittel überhaupt spritzen?

 

Wer darf Botox spritzen?

Nach Angaben der Ärztekammer darf in Deutschland jeder staatlich zugelassene Arzt so genannte Filler, etwa Hyaluron oder Eigenfett, und Botox injizieren. Egal, welche Fachrichtung, ob Kinderarzt, Urologe oder Frauenarzt – jeder Mediziner hat die Erlaubnis dafür. Er oder sie muss auch gar keine abgeschlossene Facharztausbildung haben.

Gilt das auch für Zahnärzte?

Anders als landläufig behauptet, dürfen auch Zahnärzte Botox und Hyaluronsäure einsetzen. Allerdings müssen sie sich beschränken, sofern sie keine weitere Zulassung haben: Sie dürfen Botox ausschließlich im Mundbereich und am Masseter, einem der vier Kaumuskeln, einsetzen.

Auch Hyaluron darf nur im Mund und dabei aber nicht über das Lippenrot hinaus injiziert werden. So wird Botox zum Beispiel eingesetzt, um Zähneknirschen zu verhindern.

Wie sieht es bei Heilpraktikern aus?

Auch Heilpraktiker dürfen Faltenunterspritzungen vornehmen. Zumindest mit Hyaluronsäure. Das ist jedoch umstritten, immer wieder wird dagegen geklagt. Bisher ohne Erfolg.

Da Botox, anders als Hyaluron, ein verschreibungspflichtiges Medikament ist, dürfen Heilpraktiker es zwar spritzen. Verschreiben muss es jedoch ein Arzt. Was die Sache recht kompliziert macht und daher in der Praxis eher selten stattfindet.

Die Faltenunterspritzung mit Botox, Hyaluron oder vergleichbaren Substanzen durch Kosmetikerinnen sind verboten. Sie gelten gar als strafbare Körperverletzung.

Welche Risiken gibt es?

Bei lokalen Botox-Behandlungen treten Nebenwirkungen laut Experten recht selten auf. An den Einstichstellen kann es Rötungen, Schwellungen und blaue Flecken geben. Allerdings kann jeder Eingriff mit Risiken verbunden sein. Klar ist: Das Unterspritzen erfordert medizinische Fachkenntnisse.

Wer zu hoch dosiert, kann beim Patienten Schluckstörungen, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen und Übelkeit verursachen. Wer nicht ganz genau über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskeln Bescheid weiß, läuft Gefahr, die Spritze an falscher Stelle zu setzen.

Schon geringste Fehler können dann zum Beispiel zu Gesichtslähmungen führen. Zudem können Durchblutungsstörungen bis hin zum Absterben von Hautgewebe, ja sogar eine Erblindung die Folge sein.

Zahlt die Krankenkasse?

Die Preise für eine Faltenunterspritzung bewegen sich in Deutschland zwischen 200 und 3000 Euro pro Behandlung – je nach Menge, Region und Wirkstoff. Handelt es sich um einen ästhetischen Eingriff, übernimmt die Krankenkasse nichts.

Sie zahlt nur, wenn eine schlüssige medizinische Begründung vorliegt. So etwa bei schweren Erkrankungen der Haut, Blasenstörungen oder bestimmten neurologischen Erkrankungen. Man muss dafür aber mit der Kasse Rücksprache halten.