Botschaften von Fußballfans So gelangen Plakate in die Fankurven

Was darf eigentlich auf Transparenten stehen? Und wie gelangen sie in die Fankurven? Antworten auf Fragen nach dem Eklat um Dietmar Hopp in Hoffenheim.
Stuttgart - Am vergangenen Wochenende wurde in mehreren Stadien der Fußball-Bundesliga Dietmar Hopp, der Mehrheitseigner der TSG Hoffenheim, beleidigt. Beim VfB Stuttgart waren vor einigen Wochen sexistische Spruchbänder zu sehen. Am kommenden Montag findet in der Mercedes-Benz-Arena das nächste Heimspiel des Zweitligisten statt. Davor stellen sich mit Blick auf die aktuelle Diskussion einige Fragen.
Was darf auf Plakaten stehen?
Generell lässt der VfB seinen Fans Raum, was den Inhalt von Plakaten und Spruchbändern anbelangt. „Große Plakate und Banner müssen bei der Stadiongesellschaft angemeldet werden, auch Schwenkfahnen und Doppelhalter-Spruchbänder, aber letztendlich müssen die Fans nicht melden, was draufsteht“, sagt ein VfB-Sprecher. Für kleinere Plakate ist allein der VfB zuständig. Wichtig sei die Einhaltung der Maximalmaße und dass die Banner aus Brandschutzmaterial bestehen oder mit brandschutzhemmendem Mittel behandelt wurden. Früher seien die Plakate oft auf Raufasertapete gemalt worden, das sei nicht mehr erlaubt.
Wie läuft es mit großen Choreografien?
Strenger sind die Vorschriften bei Choreografien, die den Großteil des Kurvenpublikums einbeziehen. Da führt der offizielle Weg über das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart. „Fanchoreografien müssen ein bis zwei Wochen zuvor bei der Stadiongesellschaft angemeldet werden“, sagt Stadtsprecher Sven Matis. Von dort wird der Entwurf ans Ordnungsamt der Stadt weitergegeben, das gemeinsam mit der Branddirektion abklärt, ob die Brandlast im Stadion eingehalten wird und Fluchtwege frei bleiben. Polizei und Verein werden informiert.
Wer darf auf die Botschaften Einfluss nehmen?
„Der Inhalt muss nicht konkret an das Ordnungsamt gemeldet werden, bei den Einlasskontrollen prüft der Ordnungsdienst auf mögliche strafbare Aussagen“, sagt Sven Matis. Im Falle der Hass-Plakate des FC Bayern geht man davon aus, dass diese in Kleinteile aufgeteilt ins Stadion geschmuggelt und dort zusammengesetzt worden sind. Große Choreografien müssen von führenden Köpfen der Fanszene namentlich angemeldet werden, die Personen könnten dann entsprechend belangt werden. Wenn der Inhalt der Botschaften nicht gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann das Ordnungsamt diese ablehnen. „Bezüglich der Inhalte gilt für uns das Recht der freien Meinungsäußerung“, teilt derweil der VfB Stuttgart mit, dessen Ultraszene sich für gewöhnlich nicht in Formulierungen auf den Spruchbändern reinreden lassen will. Es gebe laut VfB einen Vertrauensvorschuss. Wenn eine Aktion den Club-Verantwortlichen missfällt, gehe man hinterher auf die Gruppen zu. „Die Grenze sind Beleidigungen und Diffamierungen im strafrechtlichen Sinne“, heißt es vom VfB.
Was passiert, wenn ein Plakat strafrechtlich relevant ist?
Werden Botschaften transportiert, die gegen das Gesetz verstoßen, leiten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein oder legen die Fälle zur Prüfung bei der Staatsanwaltschaft vor, sagt Polizeisprecher Stefan Keilbach. Im Stadion sichern die Polizisten Beweise mittels Video- oder Fotoaufnahmen. Zudem wird dokumentiert, wem die Fahne gehöre und wer sie geschwenkt oder hochgehalten hat.
Wie ist die aktuelle Lage beim VfB?
Der VfB sucht das Gespräch mit Verbänden und Fanvertretern. In Polizeikreisen hält man es durchaus für möglich, dass auch die aktive Fanszene der Stuttgarter während des Heimspiels gegen Arminia Bielefeld am Montag die Kollektivstrafe für die Dortmunder Anhänger aufgreift und kommentiert. „Natürlich spielen die Vorkommnisse vom Wochenende eine wesentliche Rolle in der Gesamtgefahreneinschätzung. Wir sind bis in die Haarspitzen sensibilisiert, was sich in den Rängen tut“, sagt Keilbach. Auch Kenner der Szene schließen dies nicht aus.
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