Bowlingcenter Böblingen Bewährungsstrafe für Fußtritte gegen den Kopf
Streit im Bowlingcenter: Obwohl das Landgericht Stuttgart den Vorwurf des versuchten Totschlags als erfüllt ansieht, muss der 21-jährige Angeklagte nicht ins Gefängnis.
Streit im Bowlingcenter: Obwohl das Landgericht Stuttgart den Vorwurf des versuchten Totschlags als erfüllt ansieht, muss der 21-jährige Angeklagte nicht ins Gefängnis.
Mit der maximal zulässigen Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist ein 21-jähriger Mann davongekommen, der bei einer Schlägerei in einem Böblinger Bowlingcenter einem 29-Jährigen einen Tritt gegen den Kopf verpasst hat, sodass dieser mehrere Minuten lang bewusstlos am Boden lag. Das Landgericht verurteilte den Sindelfinger wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Der 21-Jährige hatte über seinen Verteidiger eingeräumt, sich in der Nacht vom 16. auf den 17. Oktober vergangenen Jahres in eine aus nichtigem Anlass begonnene verbale Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen eingemischt zu haben, um den Streit zu schlichten, weil in diesen auch ein Bekannter von ihm verwickelt war. Nach Ansicht des Gerichts wurde diese Auseinandersetzung dann handgreiflich, immer mehr Gäste des Bowlingcenters Dream Bowl in Böblingen hatten sich eingemischt. Letztendlich kam es zu gegenseitigen Schlägen mit dem 29-Jährigen aus Leonberg und dem Tritt in den Kopf-Kinn-Bereich, wodurch das Opfer eine Platzwunde und eine Beule am Kopf erlitt.
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Der 21-Jährige hatte betont, dass er sein Opfer niemals töten wollte. Das Gericht sah den Tatbestand des versuchten Totschlags jedoch als erfüllt an, da ein Täter bei Tritten in den Kopfbereich den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf nehme.
Der Sindelfinger hatte betont, an diesem Abend keinen Alkohol getrunken zu haben. Dennoch war der der 19. Strafkammer die Aufklärung des Geschehensablaufs nicht leicht gefallen, da die Videoaufnahmen aus dem Dream Bowl nur unterschiedliche Ausschnitte der Auseinandersetzung zeigten und viele andere Beteiligte massiv dem Alkohol zugesprochen hatten. Auch das 29-jährige Opfer hatte eingeräumt, sowohl im Vorfeld als auch im Dream Bowl massiv Hochprozentiges getrunken zu haben. „Am Ende gab es gar keine Schnapsgläser mehr, die Bedienung hat uns die Flasche einfach so hingestellt“, hatte er vor Gericht ausgesagt.
An den Streit hatte er sich überhaupt nicht mehr erinnern können. Er wusste nur noch, dass er mit mehreren Freunden unterwegs gewesen war und einer von diesen dann Ärger bekommen habe. Der 29-Jährige hatte zudem betont, dass er niemanden verurteilen wolle. Das Gericht hielt dem Angeklagten zudem zugute, dass dieser sich bei seinem Opfer entschuldigt hatte. Darüber hinaus rechneten die Richter es dem Sindelfinger hoch an, dass er über seinen Anwalt einen so genannten Täter-Opfer-Ausgleich arrangiert hatte: In diesem Zusammenhang hatte der 21-Jährige seinem Opfer 2000 Euro für seine Schmerzen bezahlt.
Insgesamt sahen die Richter den Angeklagten, der sechs Schwestern hat und bereits neunfacher Onkel ist, auf einem guten Weg: Derzeit bereitet er sich darauf vor, seinen Hauptschulabschluss via Abendschule nachzuholen. Ebenfalls positiv bewertete das Gericht, dass der Sindelfinger, der knapp einen Monat lang in der Justizvollzugsanstalt Stammheim in Untersuchungshaft saß, aus eigener Tasche Therapiestunden bei einem Stuttgarter Institut für systemisch-integrative Beratung und Psychotherapie bezahlt. „Ich will an meiner Persönlichkeit arbeiten und meine Eltern sollen noch erleben, dass ich finanziell auf eigenen Beinen stehe und eine Familie gründe“, hatte der 21-Jährige am ersten Verhandlungstag Einblick in seine Zukunftspläne gegeben.