Streit im Bowlingcenter: Obwohl das Landgericht Stuttgart den Vorwurf des versuchten Totschlags als erfüllt ansieht, muss der 21-jährige Angeklagte nicht ins Gefängnis.

Mit der maximal zulässigen Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist ein 21-jähriger Mann davongekommen, der bei einer Schlägerei in einem Böblinger Bowlingcenter einem 29-Jährigen einen Tritt gegen den Kopf verpasst hat, sodass dieser mehrere Minuten lang bewusstlos am Boden lag. Das Landgericht verurteilte den Sindelfinger wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.