Brände in der Nürtinger Schafstraße Problemhäuser: Stadt hat keine Handhabe

Eine junge Birke wächst aus dem völlig zerstörten Dachstuhl des Hauses, in dem vor zwei Jahren zwei Menschen bei einem Brand starben. Foto: Ines Rudel/Ines Rudel

Nürtingen kann den Zustand der Gebäude nicht beurteilen, in denen es innerhalb von zwei Jahren drei Mal gebrannt hat. Das sei Aufgabe eines Sachverständigen, erklärt die Stadt. Der Eigentümer will die Brandruine abreißen lassen.

Region: Corinna Meinke (com)

Nicht nur die Frage nach der Ursache für die Brände in der Schafstraße beschäftigt die Menschen in Nürtingen. Auch die Frage nach der Kontrolle durch öffentliche Stellen steht weiterhin im Raum. Welche Rolle spielt hier die Untere Baurechtsbehörde der Stadt Nürtingen und welche Kontrollmöglichkeiten hat die Kommune überhaupt?

 

Seitdem es zum dritten Mal in zwei Jahren in der Nürtinger Schafstraße nacheinander in drei alten, benachbarten Häusern gebrannt hat, zuletzt Anfang November im Gebäude mit der Hausnummer sechs, ist die Frage nach den Ursachen noch drängender geworden. Gleichzeitig ist die Schuldfrage für die ersten beiden Brände bis heute völlig unklar. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern auch zwei Jahre nach dem verheerenden ersten Feuer an. Zu klären ist die Frage, wer für den Tod der zwei Bewohner verantwortlich ist, die im November 2020 bei dem Feuer einer Rauchgasvergiftung erlagen. Damals wurden rund 40 Bewohner obdachlos, beim jüngsten Brand waren es neun weitere. Die drei Brandruinen sind nicht mehr bewohnbar.

Die Kommune beschäftigt keine Bausachverständigen

Bis heute kann die Kommune, die als Untere Baurechtsbehörde fungiert, den baulichen Zustand der fraglichen Immobilien, die von Kritikern als Schrottimmobilie bezeichnet werden, nicht bewerten: „Eine Einstufung als ‚Schrottimmobilie’ können wir nicht vornehmen, da die Definition des Begriffs nicht klar ist und wir den Zustand der Gebäude nicht bewerten können“, erklärt der Sprecher der städtischen Verwaltung und ergänzt, dafür wäre ein Bausachverständiger notwendig. Diese Berufsgruppe sei jedoch nicht Bestandteil der Baurechtsbehörde. Die Behörde sei außerdem nicht befugt, den Zustand von Gebäuden zu beurteilen. Dies liege allein in der Sorgfaltspflicht des Eigentümers.

Die Kommune spricht von engen Grenzen, die ihr gesetzt sind

Das Haus Nummer 2 soll abgerissen werden, weil es nicht mehr standsicher sei, erklärt jetzt die Kommune, die hinsichtlich der Standsicherheit der Gebäude im Jahr 2021 bereits mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen hatte.

Die Nürtinger Verwaltung weist darauf hin, dass Wohneigentum dem grundgesetzlichen Schutz untersteht und der Eigentümer für Unterhalt und Betrieb seiner Gebäude selbst verantwortlich sei. Entsprechend enge Grenzen seien der Kommune deshalb gesetzt. Eine Überwachung oder Kontrolle im Eigentumsbereich sei nur aufgrund konkreter Tatbestände möglich. Die Kommune könne nur eingreifen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Gefahr seien.

„Alleine aufgrund des äußeren Zustandes des Gebäudes oder der Erkenntnis, dass mehr Menschen in einem Gebäude leben, als nach hiesiger Vorstellung vertretbar wäre, ist es uns nicht möglich, ein solches Objekt zu Kontrollzwecken zu betreten,“ heißt es weiter in der Antwort auf die Frage nach dem kommunalen Handlungsspielraum. Dieses Problem müsse der Gesetzgeber lösen.

Die Möglichkeiten reichen nicht aus

Die Eingriffsmöglichkeiten seien „unseres Erachtens nicht ausreichend, um Missständen dieser Art effektiv entgegenzutreten. Daher halten wir ein Wohnungsaufsichtsgesetz für Baden-Württemberg nach wie vor für angezeigt, was wir bereits in 2021 entsprechend kommuniziert haben.“ Daran ändere auch die neue Wohnbetreuung nichts, die die Kommune eingerichtet hat, denn diese beschränke sich auf städtische Obdachlosenunterkünfte. „Private Wohnbauten entziehen sich unserem Zuständigkeitsbereich.“ Immerhin hätten sich die Wohnmissstände in den kommunalen Obdachlosenunterkünften auch dank des sozialen Dienstes verbessert. Die Situation rund um Vandalismus und Vermüllung ist laut Stadtverwaltung besser geworden.

Das Landratsamt weist Kritik zurück

Chronologie Drei Brände in zwei Jahren haben die Bewohner der Gebäude Schafstraße 2, 4 und 6 erlebt. Am verheerendsten war das erste Feuer 2020, bei dem zwei Tote zu beklagen waren. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen fahrlässiger Tötung.

Zustand In den beiden Häusern 2 und 4 wohnten insgesamt rund 40 Bewohnerinnen und Bewohner, überwiegend Hartz-IV-Empfänger und Geflüchtete. Nach den Bränden wurden prekäre Wohnverhältnisse, Überbelegung und desolate elektrische Installationen angeprangert. Das Landratsamt wies damals Kritik an der Übernahme der Wohnkosten in diesen Gebäuden zurück und erklärte, es sei nicht Aufgabe als Leistungsträger, eine Unterkunft zu überprüfen.


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