Brand im SOS-Kinderdorf Schorndorf Was geschieht jetzt mit den Zündlern?

Die Kita des SOS-Kinderdorfs war am Sonntag niedergebrannt. Foto: SDMG/Kohls

Die Polizei vermutet Leichtsinn statt böse Absicht hinter der Brandstiftung am Kindergarten in Schorndorf-Oberberken. Welche Konsequenzen den beiden minderjährigen Tatverdächtigen jetzt drohen könnten, lesen Sie hier.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Schorndorf - Hinter der Brandstiftung an dem Kindergarten des SOS-Kinderdorfes in Schorndorf-Oberberken steckte offenbar keine böse Absicht. Zumindest geht davon die Polizei aus, die den Fall derzeit untersucht. „Nach derzeitigem Stand gehen wir von kindlichem beziehungsweise jugendlichem Leichtsinn aus, der außer Kontrolle geraten ist“, sagt Holger Bienert, der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Aalen. Offenbar hatten die beiden Tatverdächtigen – ein Kind und ein Jugendlicher – am Sonntagabend in dem Gebäude gezündelt und dabei den verheerenden Brand ausgelöst. Das Resultat: 42 Kinder haben ihren Betreuungsplatz verloren, der Schaden liegt voraussichtlich in Millionenhöhe.

 

Wer dafür nun aufkommen muss, werden schlussendlich die Gerichte entscheiden müssen. Denn der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ steht zwar auf vielen Baustellenschildern, gilt aber so nicht zwingend. Zwar kann es sein, dass Eltern jene Schäden, die ihre Kinder verursacht haben, bezahlen müssen. Dazu muss aber nachgewiesen werden, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Je nach dem Alter eines Kindes gehen Gerichte aber auch davon aus, dass Eltern oder Aufsichtspersonen dieses nicht mehr so umfassend im Auge haben müssen, wie etwa ein Kleinkind. Auch das an der Brandstiftung in Schorndorf beteiligte Kind dürfte das Grundschulalter schon deutlich hinter sich gelassen haben.

Über einen Strafbefehl entscheidet die Staatsanwaltschaft

Falls vorhanden, könnte eine Haftpflichtversicherung der Eltern solche Schäden tragen. Auch die in SOS-Kinderdörfern betreuten Kinder und Jugendlichen sind grundsätzlich haftpflichtversichert. Zu welchem Anteil eine Versicherung einspringt, hängt aber – wie so oft – vom jeweiligen Einzelfall ab.

Die andere Ebene ist aber das Strafrecht: Während einer der Tatverdächtigen noch unter 14 und somit nicht strafmündig ist, sieht es bei dem Älteren etwas anders aus. „Wir werden die Ergebnisse unsere Ermittlungen zu gegebener Zeit bei der Staatsanwaltschaft vorlegen. Diese entscheidet sich dann für einen Strafbefehl oder dafür, das Verfahren einzustellen“, so der Polizeisprecher.

Feuer im SOS-Kinderdorf ein „beispielloses Drama“

Volker Grimm, der Bereichsleiter bei den SOS-Kinderdörfern, nennt den Brand ein „beispielloses Drama in der Geschichte des SOS-Kinderdorfs Württemberg“. Die Kinder vermissten die Räume und ihre persönlichen Dinge, die den Flammen zum Opfer gefallen seien. „Alle angefertigten Kunstwerke und Bilder sind verbrannt“, so Grimm. Auch die Erzieher seien „schockiert von dem Bild der Zerstörung“. Die betroffenen Kinder seien derzeit im Rahmen einer Krisenlösung auf dem Gelände des SOS-Kinderdorfs untergebracht. Langfristig wird jedoch ein Neubau des Kindergartens nötig sein. „Hier sind wir auch auf das Zusammenwirken mit Anderen, zum Beispiel Behörden und Unternehmen, angewiesen“, so Grimm.

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