Im Donzdorfer Teilort Reichenbach hat ein Mann bei Dacharbeiten sein eigenes Haus in Brand gesteckt und 1,2 Millionen Euro Schaden verursacht. Wer kommt dafür auf?

Donzdorf - Die dicke schwarze Rauchsäule, die sich über dem Donzdorfer Teilort Reichenbach in den Himmel schraubte, war kilometerweit zu sehen: Ein Hausbesitzer hatte Bitumenbahnen auf einem Flachdachanbau seines Hauses verschweißt und dabei versehentlich das Gebäude in Brand gesteckt. Das Haus brannte bis auf die Grundmauern nieder, auch das Nachbargebäude wurde beschädigt. Den Schaden beziffert die Polizei mit rund 1,2 Millionen Euro. Die Renovierung mit dem schrecklichen Ende machte Schlagzeilen. Und wie geht es jetzt weiter?

 

Die Betroffenen sind vorläufig anderweitig untergebracht, wie die stellvertretende Leiterin des Donzdorfer Haupt- und Ordnungsamtes, Kirsten Gotzmann, berichtet. Der 55-jährige Brandverursacher und seine Frau wohnen vorerst bei Verwandten, die 65 und 67 Jahre alten Nachbarn wurden von anderen Nachbarn aufgenommen. Sie dürfen zurück in ihr Haus, sobald es von dem Qualm, der bei dem Brand dort eindrang, befreit ist. Die 22-jährige Mieterin des Ehepaares konnte bereits zurück in ihre Einliegerwohnung.

Neben der Frage nach der Unterbringung steht nun auch die Frage an, wer für den Schaden aufkommt. Wenn ein Feuer, wie in diesem Fall, bei Renovierungsarbeiten verursacht wurde, ist das unter Umständen nicht ganz einfach.

Bei Fahrlässigkeit können Versicherungen Leistungen unter Umständen kürzen

Viele Bürger wissen gar nicht, dass es heute nicht mehr für Eigentümer vorgeschrieben ist, eine Gebäudeversicherung samt Brandschutzversicherung zu haben. Ist eine solche Versicherung vorhanden, kommt sie zunächst für die Schäden auf – allerdings nur, wenn das Feuer nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich vom Hauseigentümer verursacht wurde. „Beim Verschweißen von Bitumenbahnen auf einem Flachdach mittels eines Gasbrenners ist es durchaus möglich, dass der Versicherer eine grob fahrlässige Handlung erkennt“, sagt Anja Schneider, die Sprecherin der WGV-Versicherung. Das könnte dazu führen, dass die Leistungen der Versicherung gekürzt würden oder im schlimmsten Fall komplett entfielen.

Wer sicher gehen will, dass er auch geschützt ist, wenn er durch äußersten Leichtsinn einen Schaden verursacht hat, der kann bei vielen Gebäudeversicherern einen Vertrag abschließen, der auch grob fahrlässig verursachte Schäden deckt, wie Schneider erklärt. Die Kosten für eine solche Versicherung seien unwesentlich höher.

Haftpflichtversicherungen decken nur den Zeitwert

Die Schäden am Gebäude der Nachbarn sowie deren zerstörtes Auto können theoretisch mehrere Versicherungen übernehmen: Hat der Brandverursacher eine private Haftpflicht- oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, kann diese die Schäden ausgleichen. Allerdings, so Schneider, decken solche Versicherungen nur den Zeitwert eines Objekts. Wird etwa eine ältere Holzterrasse des Nachbarn beschädigt, erstattet die Versicherung einen Teil der Kosten, nicht aber den gesamten Neubau.

Für die Nachbarn ist es deshalb oft besser, den Schaden von der eigenen Brandschutzversicherung oder Gebäudeversicherung regulieren zu lassen. Denn diese übernehmen in der Regel den Neuwert – und holen sich das Geld zumindest in Teilen anschließend von der Haftpflichtversicherung des Brandverursachers zurück. Hat dieser keine Versicherung, haftet er mit seinem ganzen Vermögen.