Was wie ein dröger Versicherungsfall wirkt, ist tatsächlich ein Krimi: Haben die Eigentümer den Gasthof Lamm in Remseck selbst angezündet? Das Oberlandesgericht ist gründlich, doch ob es am Ende die Wahrheit findet?

Region: Verena Mayer (ena)

Remseck - Am Ende der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht ist Elvira Rot* so sauer, dass sie sogar ihr Anwalt zurechtweist. „Mäßigen Sie sich“, sagt er – es hilft nicht viel. Dafür geht es für Elvira Rot und ihren Ex-Mann Peter um zuviel. Um Geld und um ihren Ruf. „Ich bin nicht die Böse“, betont sie auch an diesem Tag vor Gericht wieder. Ungeschickt für sie ist, dass die Versicherung, mit der sie streitet, sie und ihren (inzwischen) Ex-Mann sehr wohl für „die Bösen“ hält – und deshalb nicht für den Schaden aufkommen will, der vor viereinhalb Jahren entstanden ist. An diesem Mittag vor dem Oberlandesgericht sollte es eigentlich Klarheit geben. Doch stattdessen gibt es viele unterschiedliche Aussagen, die eher Unklarheit bringen, und einen neuen Termin.

 

Die Versicherung bleibt hart

Was vor viereinhalb Jahren, in der Nacht zum 20. Oktober 2015, geschehen ist, hat damals enormen Aufruhr verursacht: Im leer stehenden Gasthof Lamm ist ein Feuer ausgebrochen, dessen Ursache Brandstiftung war. Weil im Hinterhaus der Gaststätte damals 50 Flüchtlinge lebten, kam rasch der Verdacht auf, dass Rechtsextreme das Feuer gelegt haben. Dieser Verdacht bestätigte sich nicht. Stattdessen rückten die Eigentümer ins Visier der Ermittler.

Tatsächlich konnte den Rots strafrechtlich nichts nachgewiesen werden, die Ermittlungen wurden eingestellt. Die Versicherung jedoch ist überzeugt, dass die Eigentümer den Brand selbst gelegt oder zumindest beauftragt haben. Sie stützt sich auf mehrere Gutachten, eines stammt vom Landeskriminalamt, und zahlt nicht.

Der Hausmeister sagt plötzlich was ganz anderes

Der siebte Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) hat deshalb beschlossen, einen entscheidenden Aspekt der Tat genau zu beleuchten und einige der Zeugen noch mal zu hören. Einer von ihnen ist Mohammed Razul*. Er war in der Flüchtlingsunterkunft eine Art Hausmeister gewesen und in jener Nacht von der Feuerwehr geweckt worden. Einem der Männer habe er zwei Schlüssel für das brennende Gebäude gegeben. Razul, so gibt es sein Dolmetscher wieder, sah wie die Feuerwehr die hintere Tür des Hauses öffnete. Was an der seitlichen Tür jedoch geschah, das konnte er von seinem Standort aus nicht erkennen.

Lesen Sie hier, wie das Feuer die Anwohner schockierte

Problematisch für Elvira Rot könnte diese Aussage werden, weil Mohammed Razul vor dem Landgericht etwas anderes gesagt hatte. Diese erste Instanz hatte im Mai 2018 der Versicherung Recht gegeben, weshalb Rots die Berufungsverhandlung vor dem OLG anstrengten. In der ersten Instanz also sagte Razul, er habe gesehen, wie die Feuerwehr versuchte, die seitliche Tür zu öffnen und ihr daraufhin den Schlüssel gebracht. Von Bedeutung ist dies, weil diese Version eine Erklärung dafür sein könnte, warum die fragliche Türe deformiert war: Die Feuerwehr verbiegt sie beim Versuch, sie zu öffnen. Dann eilt der Hausmeister mit dem Schlüssel herbei und lässt die Helfer ins Innere.

Feuerwehrmänner im Zeugenstand

Der Gutachter des Landeskriminalamts hingegen hat eine andere Erklärung gefunden: Nach seiner Überzeugung hatte der Brandstifter einen Schlüssel, ist ins Gebäude eingedrungen, hat Feuer gelegt – und nachträglich Trugspuren angebracht, die verbogene Tür also, um einen Einbruch vorzutäuschen.

Seine unterschiedlichen Schilderungen erklärt Mohammed Razul mit Verständigungsschwierigkeiten. Der Dolmetscher am Landgericht habe einen anderen Dialekt als er selbst gesprochen.

Auch zwei Feuerwehrmänner, die in jener Nacht im Einsatz waren, hat das OLG als Zeugen geladen: Jürgen Leutenecker und Thomas Huber. Beide trafen zusammen als Erste am Brandort ein. Während Huber der fraglichen Türe in der ersten Eile keine Beachtung schenkte, ist Leutenecker aufgefallen, dass sie bereits geöffnet war. Bei seinem Gang um das Gebäude, so schildert er, habe er gesehen, dass eben diese seitliche Tür einen Spalt weit offen stand. Leutenecker schaute hindurch, zog sich aber schnell zurück, als ihm Rauch entgegen quoll; er trug zu diesem Zeitpunkt noch keinen Atemschutz. Später in der Nacht betrachtete Leutenecker die Türe etwas genauer – und dachte bei sich, dass sie wohl aufgebrochen worden sein muss.

Einen Schlüssel hat keiner der beiden Feuerwehrmänner bekommen, weder von Mohammed Razul noch von sonst wem. Ob beziehungsweise dass einer ihrer schätzungsweise 60 Kollegen in jener Nacht ein Schlüssel ausgehändigt worden sei, ist ihnen nicht bekannt.

Im März soll das Urteil fallen

„Jeder sagt was anderes“, klagt Elvira Rot, die an mit einem Urteil gerechnet hatte – und sauer wird, als es nicht kommt. Mitte März geht die Verhandlung weiter. Dann will das Gericht sein Urteil fällen. Dazu gehört auch die Festsetzung des Streitwerts. Das Landgericht hatte ihn seinerzeit auf 50 000 Euro festgesetzt, was Elvira und Peter Rot viel zu wenig ist. Allein der Abriss der Ruine hat sie eigenen Angaben zufolge 100 000 Euro gekostet. Der Schaden selbst war nach dem Brand auf 250 000 Euro geschätzt worden.

Aktuell liegt das Gelände brach. Das Vorhaben, dort ein Boarding-House zu errichten, haben Rots aufgegeben.

* Name geändert