Strafrechtliche Ermittlungen sind nach der Brandkatastrophe von Backnang laut Staatsanwaltschaft nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten. Dazu seien die Behörden auf völlig neue Erkenntnisse angewiesen.

Stuttgart/Backnang - Strafrechtliche Ermittlungen sind nach der Brandkatastrophe von Backnang laut Staatsanwaltschaft nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten. Um jemanden strafrechtlich zur Verantwortung ziehen zu können, wäre die Behörden auf völlig neue Erkenntnisse angewiesen, sagte eine Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Freitag. „Im Moment sind wir sonst mit unseren Ermittlungen am Ende.“ Die bisherigen Informationen reichten nicht als Gründe aus, um gegen irgendwen ein Strafverfahren einzuleiten. Und mehr noch: „Wir können nach jetzigem Stand der Dinge nicht sagen, wer es war“, sagte die Sprecherin.

 

Am Donnerstag hatten Staatsanwaltschaft und Polizei mitgeteilt, dass das Feuer vor gut vier Wochen als Schwelbrand auf einer Schlafcouch begonnen und sich dann zu einem offenen Flächenbrand ausgeweitet hatte. Dabei waren eine 40 Jahre alte türkischstämmige Frau und sieben ihrer zehn Kinder gestorben. Den Angaben nach hatte die Großmutter, die das Unglück überlebte, das Sofa genutzt.

Staatsanwaltschaft wird den Fall wohl einstellen

Wenn neue Erkenntnisse etwa durch Zeugenaussagen ausblieben, werde die Staatsanwaltschaft den Fall einstellen, sagte die Sprecherin ohne einen konkreten Zeitpunkt zu nennen. „Es ist aber immer möglich, das Verfahren wieder aufzunehmen.“

Selbst wenn es jemals einen Beschuldigten gebe, könnte die Justiz mit Blick auf den erlittenen Schicksalsschlag mit acht getöteten Familienmitgliedern auch von einer Strafe absehen, erklärte die Sprecherin. In Paragraf 60 des Strafgesetzbuchs heißt es dazu: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“