Brandruine in Nürtingen Geisterhaus soll endlich weichen
Rund sieben Jahre nach der Bluttat soll die Nürtinger Brandruine an der Kreuzung der Bundesstraße 313 mit der Straße nach Zizishausen abgerissen werden.
Rund sieben Jahre nach der Bluttat soll die Nürtinger Brandruine an der Kreuzung der Bundesstraße 313 mit der Straße nach Zizishausen abgerissen werden.
Nürtingen - Gruselkulisse oder wertvoller Bauplatz? Wenn es um die Brandruine vor den Toren Nürtingens geht, gab es in der Vergangenheit fast so viele Meinungen wie Kommentare. Vor allem in den Sozialen Medien ist die Geschichte vom „Nürtinger Geisterhaus“ immer wieder erzählt und breit getreten worden.
In die Schlagzeilen war das Haus gekommen, nachdem dort ein Sohn 2014 im Wahn seine schlafende Mutter erschlagen hatte. Wie sich später beim Prozess am Landgericht Stuttgart herausstellte, soll ihn die Stimme einer germanischen Göttin zu der Tat angestiftet haben. Später brannte es in dem Haus mehrmals und das Feuer verpasste dem leer stehenden Gebäude eine verkohlte Gruseloptik.
Längst hat die Kommune das Gelände gekauft und die Ausschussmitglieder des Gemeinderats haben empfohlen, der Ruine vollends den Garaus zu machen. Die Brandruine in den Hochwiesen soll abgebrochen und das Gelände renaturiert werden. Der restliche Abbruch des stark zerstörten Hauses könnte im Herbst nach der Brutperiode von Vögeln beginnen. Einem Wiederaufbau als Wohngebäude haben die Räte dagegen eine Absage erteilt. Das letzte Wort hat nun der Gemeinderat.
Eigentlich hatte die Stadt das Gelände 2019 gekauft, um dort einen Eingangspavillon für eine künftige Gartenschau zu errichten. Doch daraus wurde bekanntlich nichts, denn Nürtingen erhielt keinen Zuschlag für solch ein Gartenschauspektakel.
Auch die Pläne, dort ein neues Wohngebäude zu errichten, sind auf mehrfache Schwierigkeiten gestoßen, denn so ein Neubau würde wieder im Hochwassereinzugsgebiet liegen. Erschwerend kommt die Lage im Außenbereich und in einem Landschaftsschutzgebiet dazu.
Dazu sagte der Nürtinger Oberbürgermeister Johannes Fridrich: „Meiner Meinung nach sollte dort im Außenbereich kein Gebäude mehr gebaut werden. Zum einen ist eine Wohnnutzung nach den Berechnungen der Gebäudewirtschaft unwirtschaftlich, zum anderen finde ich dort im Außenbereich, wo man heute ohne Bestandschutz nicht mehr bauen dürfte, städtebaulich einen Rückbau vorzugswürdig.“ Ähnlich wie die Mehrheit im Ausschuss wirbt Fridrich für die Renaturierung. „So können wir die Fläche der Natur zurückgeben und Ökopunkte sammeln. Wir können wirtschaftlicher an anderer Stelle bezahlbaren Wohnraum in anderen Dimensionen schaffen, als in der Brandruine mit den etwas über 100 Quadratmetern Wohnfläche.“
Mit der Frage der Wirtschaftlichkeit hatte sich der städtische Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Nürtingen (GWN) befasst. Schnell war klar, dass die Leistung der Versicherung zum Neuwert von rund 223 000 Euro nur bei einem Neubau fällig wäre, wenn die bisherige Nutzung zehn Prozent der Ruinenfläche nicht übersteigt. Bei einer größeren Nutzung des Grundstücks wäre nur eine Entschädigung zum Zeitwert in Höhe von rund 21 000 Euro fällig gewesen. Für den Neubau mit drei Mietwohnungen müsste die Kommune mit rund 642 000 Euro an Projektkosten rechnen, davon ist die Versicherungsleistung bereits abgezogen. Der Gestaltungsbeirat hatte im April das Projekt mit begrüntem Flachdach und Holzverkleidung sehr positiv aufgenommen. Doch die GWN kam nun zu dem Schluss, dass die Umsetzung eines Wohngebäudes als Renditeobjekt zur Vermietung in der zulässigen Größe für die Stadt nicht wirtschaftlich und ein Weiterverkauf ohne Verlust ohnehin spekulativ sei. Deshalb rät nun auch die GWN zum Abbruch der Ruine und zur Renaturierung des Grundstücks. Auch das kostet natürlich Geld. Die GWN schätzt die Kosten dafür auf rund 107 000 Euro. Noch nicht abschließend geklärt ist, wie viel die Brandversicherung für den Fall der Versicherungsauflösung bereit wäre zu bezahlen. Nach dem letzten Stand geht die GWN von einem Betrag in Höhe von 50 000 Euro aus.
Wenn sich auch der Gemeinderat für die Renaturierung ausspricht, könnte sich das Grundstück in das bestehende Landschaftsschutzgebiet der Hochwiesen einfügen, heißt es in der Vorlage der GWN. Und da diese Fläche üblicherweise an Landwirte verpachtet werde, die sich um die Bewirtschaftung kümmern, sei nicht mit nennenswerten Folgekosten zu rechnen.
Da das Grundstück in der Wasserschutzzone zwei liegt, sei die Anlage eines Feuchtbiotops genauso wenig erlaubt wie die Nutzung als Biotop für Eidechsen. Aber immerhin eigne sich die Fläche als Retentionsraum für ein Hochwasser der Größenordnung HQ 100. Damit ist ein statistisch alle 100 Jahre auftretendes Hochwasserereignis gemeint, das landläufig als Jahrhunderthochwasser bezeichnet wird.
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Eine schreckliche Krankheitsgeschichte
Vorgeschichte Der heute 49-jährige Mann war bei der Tat bereits seit fast 20 Jahren psychisch krank. Bereits in der Vergangenheit gab es Gewaltausbrüche des Mannes: Er ging auf seinen Vater und seine Großmutter los sowie bereits in den Jahren 2010 und 2011 auf seine Mutter. Bis dahin wurde er sechs Mal stationär in einer Psychiatrie behandelt.
Urteil
Nach der Bluttat hatten die Richterinnen und Richter am Landgericht Stuttgart gegen den Mann im Jahr 2015 die Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Eine psychiatrische Sachverständige hatte dem damals 43-Jährigen eine schizo-affektive sowie eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Diese seelische Erkrankung gehe einher mit Wahnvorstellungen, Halluzinationen sowie völliger Selbstüberschätzung. Der Mann gelte als nicht schuldfähig.