Die Frage, wie viel Platz für die Feuerwehr frei gehalten werden muss, birgt Konfliktstoff.

Stuttgart - Eigentlich sollte die Vorschrift, dass für den zweiten Rettungsweg im Brandfall bereits ab acht Meter Gebäudehöhe (bisher zwölf Meter) Drehleitern statt Schiebeleitern zu verwenden sind, verhindern, dass Feuerwehrleuten wie Brandopfern im Falle einer Rettung über die Leiter schwindlig wird. Jetzt aber bringt sie vor allem Bauherren von Projekten im Bestand derart in Bedrängnis, dass diesen schwindlig wird. Das Problem: Feuerwehrfahrzeuge mit Drehleitern brauchen mehr Platz als die Schiebeleiter – eine Zufahrt, Platz zum Wenden und eine Aufstellfläche von elf auf fünf Meter. Ist diese auf dem Baugrundstück nicht vorhanden, wird sie in dicht besiedelten Quartieren zum Problem. Dann muss in Stuttgart, so fordert es die Wehr, die gleiche Fläche auf Straße, Gehweg oder Grünstreifen nachgewiesen werden. Erschwert wird die Sache dadurch, „dass jedes Amt ein anderes Interesse hat“, beklagt Thomas Wolf von Bau- und Wohnungsverein. Er sieht sich bei mehreren Bauprojekten im Stuttgarter Osten mit dem Brandschutzproblem konfrontiert.

 

In der Florianstraße 19 bis 21, zum Beispiel, sollen Alt- durch Neubauten ersetzt werden. Bislang führt der zweite Rettungsweg außerhalb des Treppenhauses über die Gebäuderückseite, wo im Brandfall eine Schiebeleiter angelegt werden könnte. Das ist bei Neubauten fürs dritte und vierte Geschoss nicht mehr erlaubt. Das Feuerwehrfahrzeug mit der Drehleiter aber komme nicht in den Hof, und auf der Straße vor dem Haus sei nicht genügend Platz. Wegen parkender Fahrzeuge gebe es dort nicht immer die nötige Aufstellfläche. Das Amt für öffentliche Ordnung aber sage, „wir können auf die Parkplätze nicht verzichten, eine Brandschutzzone würde auch zugeparkt“, klagt Wolf. Jetzt werde geprüft, ob die Autos auf Teilen des Gehwegs geparkt werden könnten. Zudem müssten alle Wohnungen im Neubau aus Gründen der Sicherheit zur Straße ausgerichtet werden. Dadurch fielen vier Wohnungen weg.

Bei einer Baustelle in der Rotenbergstraße werde darüber nachgedacht, die Feuerwehr auf einem Teil des Gehwegs parken zu lassen. Da aber stelle sich nun die Frage, ob der Gehweg dafür verstärkt werden muss. Die Bauvorhaben verzögern sich laut Wolf durch die nötigen Absprachen, es fehle oft ein Koordinator.

Keine Pauschallösung für den zweiten Rettungsweg

Beim Baurechtsamt betont man, dass man in der Regel die Ämteranhörung übernehme und es keine pauschale Lösung für den zweiten Rettungsweg gebe. Dieser mache vor allem dort Probleme, wo die Straßen nicht breit genug oder dicht beparkt seien. „Wir müssen immer schauen, was ist die einfachste Möglichkeit“, sagt die Amtsleiterin Kirsten Rickes. Sie betont, dass der Schutz der Anwohner stets vorgehe und dafür mitunter notfalls auch umgeplant oder auch ein Bauantrag abgelehnt werden müsse, wenn sich keine Lösung finde. Wo möglich würden Brandschutzzonen ausgewiesen und Parkplätze reduziert. „Aber es gibt auch Gebiete, wo das nicht geht“, sagt Rickes. Dann böte sich der Bau eines Sicherheitstreppenhauses an, eines Vorraumes zwischen Wohnungsflur und Treppenhaus. Ein zweiter Fluchtweg ist dann laut Rickes nicht mehr erforderlich. Es geht auch anders. Die Stadt Karlsruhe hat durch die Reduzierung des geforderten Hausabstands eine Lösung gefunden. „Wir gehen da pragmatisch vor“, sagt Helga Riedel, die Sprecherin der Stadt. „Uns reicht eine 3,5 Meter breite Straße, weil wir aufgrund der Erfahrung der Feuerwehr davon ausgehen, dass sich für das Aufstellen der Fahrzeugstützen immer eine Lücke auf dem Gehweg findet.“

Auch der Städtetag Baden-Württemberg befasst sich mit dem Problem. Bei der Größe für die Feuerwehraufstellflächen im öffentlichen Raum „ist unbedingt eine landesweit einheitliche Regelung erforderlich“, fordert der Städtetag in einer Stellungnahme ans Landesverkehrsministerium. Dort wird die „Verwaltungsvorschrift Feuerwehrflächen“ zur Landesbauordnung überarbeitet. Bis wann diese vorliegen wird, steht laut Ministerium noch nicht fest.