Wie sollen Menschen bei einem Zugbrand im Tunnel gerettet werden? Zu entsprechenden Simulationen muss die Bahn jetzt weitere Dokumente offenlegen. Das Urteil des VGH reicht über den Einzelfall hinaus.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Kritiker des Bahnprojekts Stuttgart 21 haben vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim einen Sieg über die Deutsche Bahn errungen. In einem neuen Rechtsstreit um die Einsicht in Unterlagen zum Brandschutz in den S-21-Tunneln stellte sich der VGH auf die Seite der klagenden „Ingenieure 22“ und gegen die Projektgesellschaft Stuttgart–Ulm. Diese muss danach auch solche Dokumente über Brandschutz-Simulationen zur Verfügung stellen, die nicht bei ihr selbst, sondern bei einem Vertragspartner vorliegen. Damit korrigierte der VGH eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (AZ: VGH 10 S 1177/21).