Wie sollen Menschen bei einem Zugbrand im Tunnel gerettet werden? Zu entsprechenden Simulationen muss die Bahn jetzt weitere Dokumente offenlegen. Das Urteil des VGH reicht über den Einzelfall hinaus.
Stuttgart - Kritiker des Bahnprojekts Stuttgart 21 haben vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim einen Sieg über die Deutsche Bahn errungen. In einem neuen Rechtsstreit um die Einsicht in Unterlagen zum Brandschutz in den S-21-Tunneln stellte sich der VGH auf die Seite der klagenden „Ingenieure 22“ und gegen die Projektgesellschaft Stuttgart–Ulm. Diese muss danach auch solche Dokumente über Brandschutz-Simulationen zur Verfügung stellen, die nicht bei ihr selbst, sondern bei einem Vertragspartner vorliegen. Damit korrigierte der VGH eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (AZ: VGH 10 S 1177/21).