Ein Mann muss fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Die Richter sehen in der Tat allerdings keinen Mordversuch. Denn der 43-Jährige habe nicht vorgehabt, jemanden umzubringen. Fünf Hausmitbewohner kamen mit dem Schrecken davon.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Sein Fachwissen und seine Glaubwürdigkeit haben einen Feuerwehrmann am Stuttgarter Landgericht davor bewahrt, wegen versuchten Mordes verurteilt zu werden. Die Richter werteten das Feuerlegen des 43 Jahre alten Mannes am 5. Juni in einem Haus in Weilimdorf lediglich als schwere Brandstiftung. Dafür muss er fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

 

In der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann mehrfachen versuchten Mord vorgeworfen. Denn als der 43-Jährige früh morgens in seiner Wohnung den Brand gelegt habe, seien fünf Mitbewohner des Hauses noch im Schlaf gelegen. Daher habe der Mann beim Feuerlegen den möglichen Tod dieser Menschen billigend in Kauf genommen. Denn ein Wohnungsbrand sei letztlich überhaupt nicht kontrollierbar – wegen des Feuers selbst, das sich ausbreiten könne und zudem wegen des giftigen Rauchs der sich über das Treppenhaus im gesamten Gebäude habe ausbreiten können.

„Da hätte vieles schief gehen können.“

„Ihnen war bewusst, dass bei der Brandlegung vieles hätte schiefgehen können“, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, in dem sie dem Mann zudem Heimtücke bei der Tat vorgeworfen hatte. Letztendlich hatte sie sechs Jahre Haft gefordert.

Die Richter der Ersten Schwurgerichtskammer schlossen sich indes dem Plädoyer der Verteidigung an. Der Anwalt hatte darin betont, dass es seinem Mandanten beim Legen des Feuers nur darum gegangen sei, seine eigene Wohnung zu zerstören. Als langjähriger Helfer bei der Feuerwehr habe der Angeklagte genau gewusst, wie er Brand zu entzünden sei, ohne dass akute Lebensgefahr für die Mitbewohner bestanden habe. Zudem sei das Gebäude mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet gewesen, die auch rasch anschlugen und die Schlafenden aus dem Schlaf rissen.

Auslöser der Tat war die Wohnungskündigung

Der Grund für die Brandstiftung war eine anstehende Zwangsräumung der Wohnung des 43-Jährigen gewesen. Der Onkel des Mannes hatte die Wohnung wegen eines Familienzwists und wegen ausstehender Mietzahlungen gekündigt. Dies wollte der 43-Jähriger aber nicht auf sich sitzen lassen. Im Prozess erklärte der Mann, dass er die Wohnung in seinem Elternhaus nicht aufgeben wollte, weil er sie bereits als Jugendlicher aufwendig renoviert habe. Aus emotionalen Gründen und aus Angst, nach der Zwangsräumung auf der Straße zu stehen, habe er sich dazu entschieden, dass die Wohnung niemandem gehören solle, wenn nicht ihm.Fünf Monate vor der Tat deckte sich der 43-Jährige in einem Baumarkt mit Brandbeschleunigern ein. Und am Tag der angekündigten Zwangsräumung verteilte der Mann 20 volle Spiritusflaschen, zwei Terpentinersatzkanister sowie 15 Gastkartuschen im Haus. Nach der Entzündung verließ er das Haus. Der Brand konnte rasch gelöscht werden. Ernsthaft verletzt wurde niemand. Der Schaden betrug 40 000 Euro.

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