Ein Mann soll im Mai in Fellbach eine Joggerin genötigt und fünf Monate später mit Absicht seine Matratze in der Flüchtlingsunterkunft angezündet haben. Wegen einer schizophrenen Störung ist er nicht schuldfähig.

Fellbach - Der Richter trägt eine über einen Meter lange Kupferstange in den Verhandlungssaal des Landgerichts Stuttgart. Mit dieser Zeltstange soll ein 25-jähriger Mann im Mai 2020 eine Joggerin auf einem Feldweg in Fellbach bedroht haben. Außerdem soll der gebürtige Gambier im Oktober vergangenen Jahres in der Flüchtlingsunterkunft in der Esslinger Straße seine Matratze angezündet haben und dabei in Kauf genommen haben, dass das Feuer auf die gesamte Einrichtung ausbricht. Wegen Nötigung, Bedrohung und Brandstiftung muss er sich nun vor Gericht verantworten.