Brandstiftung in Böblingen Landgericht verhängt Bewährungsstrafe für 38-Jährigen

Einiges blieb in dem Verfahren am Landgericht Stuttgart unklar. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 38-jährigen Mann zu einem Jahr und neun Monaten Haft und ordnet seine Unterbringung an – beides auf Bewährung.

Mit einer doppelten Bewährungsstrafe ist der Prozess gegen einen 38-jährigen Mann zu Ende gegangen, der wegen einer komplizierten Beziehung zu einer Frau ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten war.

 

Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte den 38-Jährigen wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zugleich ordneten die Richter seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Rauchgase ziehen ins Treppenhaus

Damit entsprachen die Richter im Wesentlichen den Anträgen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und eine Unterbringung ohne Bewährung plädiert.

Als erwiesen sahen es die Richter an, dass der 38-Jährige im Keller eines Hauses in Böblingen einen Brand gelegt hatte, sodass Rauchgase ins Treppenhaus zogen. In dem Haus hielten sich damals 14 Personen auf, zwei davon erlitten eine Rauchvergiftung. Zudem entstand ein Schaden noch unbekannten Ausmaßes durch den Brand im Keller und einen daraus resultierenden Stromausfall in einer Arztpraxis und einer Kneipe.

In dem Haus hatte die Schwester der Frau gewohnt, zu welcher der Angeklagte eine Beziehung unterhielt, die sich vor Gericht nicht eindeutig klären ließ. Der 38-Jährige hatte den Verdacht geäußert, dass die Frau, die er in einer Shisha-Bar kennen gelernt hatte, ihn nur finanziell ausgenutzt hatte. Sie habe nie etwas von einem Ehemann erzählt, dieser sei nach etwa einem halben Jahr aufgetaucht, in dem er mit der Frau zusammen in ihrer Wohnung gelebt habe. Er habe ihr Möbel im Wert von 8000 Euro gekauft und ihr zudem noch 4000 Euro in bar gegeben. Als sie das Geld gehabt hatte, habe sie sich deutlich von ihm distanziert.

Ein Polizeibeamter hatte vor Gericht erklärt, er wisse nicht, wie er die Frau einschätzen solle. Sie habe die Geschenke gern angenommen und sich gern mit dem Angeklagten abgegeben, ihn aber angezeigt, wenn bestimmte Grenzen überschritten worden seien. Die Frau habe sich häufig widersprochen, so der Beamte.

Fallen gelassen wurden daher weitere Anklagepunkte der Bedrohung, Nötigung und von Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz, die dem 38-Jährigen zu Beginn des Prozesses noch vorgeworfen worden waren. Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass der Angeklagte der Frau und ihrem Ehemann einmal mit einem Messer vor deren Haus aufgelauert hatte und auch nicht, dass er sich der Frau entgegen eines Annäherungsverbotes an ihrem Arbeitsplatz und vor ihrer neuen Wohnung genähert habe.

Im Jugoslawien-Krieg traumatisiert

Offen eingeräumt hatte der Angeklagte, der einige Monate vorläufig im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau untergebracht war und dort wegen einer Erkrankung aus dem Bereich der Schizophrenie Medikamente erhalten hatte, dass er in seiner Kindheit zwei Kopfverletzungen erlitten hatte: eine nach einem Sturz und eine von einem Granatsplitter während des Jugoslawien-Krieges. Er hatte auch eingeräumt, seit dem Krieg Stimmen gehört zu haben.

Weitere Themen