Politiker der Koalition bringen eine Moschee-Steuer ins Gespräch. Dabei geht es weniger ums Geld, als darum, militante Islamisten auszugrenzen. Doch die Idee ist noch nicht spruchreif, kommentiert Bernhard Walker.

Berlin - Was für Bürger der USA oder Frankreichs undenkbar wäre, ist in Deutschland gängige Praxis: Religionsgemeinschaften können von ihren Mitgliedern eine Steuer erheben, wobei das Finanzamt die Zahlung abwickelt. Dass einige Politiker von Union und SPD nun von einer Moschee-Steuer sprechen, ist deshalb naheliegend. Trotzdem eilen die Befürworter der Moschee-Steuer ihrer Zeit weit voraus. Es kann ja laut unserer Rechtsordnung nur die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft eine Steuer verlangen, die in einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wurde. Und diesen Status sollten nur Gemeinschaften bekommen, die das Grundgesetz anerkennen – die also auch akzeptieren, dass andere Bürger eine andere Religion haben oder Agnostiker oder Atheisten sind.

 

Zum Glück gibt es unter Muslimen in Deutschland einige, die so liberal gesinnt sind und jede Bevormundung oder Geldzuwendung aus Ankara oder Saudi-Arabien ablehnen. Nur sind sie keine große Gruppe. Dabei ist ein Islam, wie ihn zum Beispiel die Anwältin Seyran Ates und andere aufgeschlossene Muslime leben, willkommen. Er könnte als organisierte Gemeinschaft von Gläubigen eine Körperschaft mitsamt einer Moschee-Steuer werden. Aber bis dahin ist es noch ein langer Weg.